Anlage zur DS: 43/2009 Zuständigkeitsordnung (9.4 KB)
Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2009 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Beschlüsse 3/1231/I/10 vom 23.01.2002, 180/2003 vom 17.09.2003 und 229/2003 vom 19.11.2003 werden aufgehoben
und
2. die in Anlage 1 befindliche Zuständigkeitsordnung für die beratenden Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau (Zuständigkeitsordnung - ZustO).
Anlage:
Zuständigkeitsordnung
Nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung obliegt es der Stadtverordnetenversammlung, ständige oder zeitweilige Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Kontrolle der Verwaltung zu bilden. Die Ausschüsse können der Stadtverordnetenversammlung Empfehlungen geben (vgl. § 43 BbgKVerf). Die Hauptsatzung der Stadt Prenzlau vom 04.02.2009 regelt in § 9, dass freiwillige Fachausschüsse zur Vorbereitung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Hauptausschusses gebildet werden. Die Zuständigkeitsordnung für die beratenden Fachausschüsse der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau (Zuständigkeitsordnung - ZustO) regelt nunmehr die Art der Ausschüsse, die personelle Stärke sowie den Aufgabenrahmen des jeweiligen Ausschusses. Die Bildung der Ausschüsse an sich richtet sich nach den Verfahrensvorgaben der §§ 42, 43 BbgKVerf. Den Fachausschüssen gehören jeweils 9 Stadtverordnete als stimmberechte Mitglieder und 3 sachkundige Einwohner als Mitglieder mit beratender Stimme an. Mit der festgesetzten personellen Stärke der jeweiligen Ausschüsse ist gewährleistet, dass jede Fraktion mindestens 1 Sitz erhält.
Hauptamt