Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2009 vorgesehen.
Textauszug aus der Drucksache
Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Ab Ziffer 6 der Rahmenbedingungen (Anlage 2, Seite 10) werden die Fraktionsvorsitzenden und der Vorsitzende der SVV nach jeder Verhandlungsrunde umfassend über die vorliegenden Ergebnisse unterrichtet. Dieser Personenkreis unterzeichnet eine Verschwiegenheitserklärung, wie die Bieter und die Mitglieder der Projektgruppe.
Alternativvorschlag: Der Vorsitzende der SVV ist ständiges Mitglied der Projektgruppe. Die Fraktionsvorsitzenden werden nach Abschluss der Stufe 1 Teilnahmewettbewerb) und Stufe 2 (Verhandlungsverfahren) unterrichtet. Verschwiegenheitserklärung wie oben.
2. Es wird sichergestellt, dass der Angebotszuschlag (Vergabeempfehlung) der Projektgruppe rechtzeitig vor der beschließenden SVV den Fraktionen und Ausschüssen zur Kenntnis gegeben wird.
Die Regelungen sind notwendig, da nach den Erkenntnissen aus früheren Verfahren die Stadtverordneten ohne Vorbereitung in die Beschlussfassung gehen mussten.
SPD-Fraktion