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Beschlussvorlage 42/2009
Bestellung des Stadtwehrführers sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit

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Drucksache 42/2009 (19.0 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Bestellung des Kameraden Sven Wolf zum Stadtwehrführer sowie dessen Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren.

Begründung

Nach § 28 Absatz 1 Nr. 2 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 hat der Träger des örtlichen Brandschutzes die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr und im Benehmen des Kreisbrandmeisters zu bestellen. Die Bestellung des jetzigen Amtsinhabers Sven Wolf erfolgte am 09.04.2003, so dass eine Anhörung zur erneuten Besetzung des Amtes eines Stadtbrandmeisters erfolgen musste. Die hierfür erforderliche Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr wurde am 09.03.2009 im Beisein des Kreisbrandmeisters des Landkreises Uckermark sowie des Bürgermeisters der Stadt Prenzlau durchgeführt. Im Ergebnis dieser Anhörung konnte festgestellt werden, dass sich wiederum für die Bestellung des Kameraden Sven Wolf ausgesprochen wurde. Das hierfür erforderliche Benehmen des Kreisbrandmeisters wurde ebenfalls am 09.03.2009 eingeholt. Der Kamerad Sven Wolf besitzt die persönliche sowie fachliche Eignung für das Amt des Stadtwehrführers nach § 28 Absatz 4 Satz 1 des BbgBKG i.V.m. der Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren. Dieses konnte er in der vorhergehenden Amtsperiode bereits unter Beweis stellen. Somit ist der Kamerad Sven Wolf gemäß § 28 Absatz 4 Satz 2 des BbgBKG erneut zum Ehrenbeamten auf Zeit für die Dauer von 6 Jahren zu ernennen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Ordnungsamt

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