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Beschlussvorlage 41/2009
Unterstützung für den Anglerverein Prenzlau e.V.

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Drucksache 41/2009 (16.7 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung im Hauptausschuss am 23.03.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Der Hauptausschuss beschließt, dass der Anglerverein Prenzlau e.V. als Erbbauberechtigter für die Sanierung des vereinseigenen Gebäudes einen einmaligen investiven Zuschuss in Höhe von 10.000 € erhalten soll. Bei Beendigung des Erbbaurechts ist dieser Wert in voller Höhe anzurechnen.

Begründung

Der Anglerverein Prenzlau e.V. hat an die Stadt Prenzlau einen Antrag auf einen einmaligen finanziellen Zuschuss in Höhe von 10.000 € für die Durchführung notwendiger Reparatur und Sanierungsarbeiten am Gebäude - Neustädter Damm 17 a - gestellt. Das Grundstück am Westufer wurde durch die Stadt an den Anglerverein Prenzlau e.V. im Rahmen eines Erbbaurechtsvertrages (99 Jahre) vergeben. In § 15 des Erbbaurechtsvertrages ist geregelt, dass der Erbbauberechtigte im Falle des Heimfallanspruchs bzw. Zeitablauf des Erbbaurechts einen Anspruch auf Entschädigung für vorhandene baulichen Anlagen, die ausschließlich durch den Erbbauberechtigten getätigt wurden, hat. Die Stadt erklärt sich bereit, den Verein durch Ausreichung von 10.000 € bei den umfangreichen Reparatur- und Sanierungsarbeiten zu unterstützen. Durch die geplanten Baumaßnahmen erhöht sich dann die Wertigkeit der Gebäude. Nach Beendigung des Erbbaurechtes wird bei der Ermittlung der Entschädigungszahlung der durch die Stadt gewährte Zuschuss in Höhe von 10.000 € gegengerechnet bzw. abgezogen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften

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