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Mitteilungsvorlage 38/2009
Konsequenzen aus der Absage der Nachwahlen der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Güstow und Schönwerder

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Drucksache 38/2008 (16.4 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2009.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Begründung

Inhalt der Mitteilung:
Am 29.09.2008 begann für die Ortsteile der Stadt Prenzlau die 3. Wahlperiode. Die Ortsbeiratswahlen in Güstow und Schönwerder am 28.09.2008 und die Nachwahlen dazu am 01.03.2009 mussten jeweils wegen Mangel an fristgerecht vorliegenden Wahlvorschlägen durch den Wahlleiter der Stadt Prenzlau abgesagt werden. Beide Ortsteile haben auf Grund der Gebietsänderungsverträge vom 27.08.2001 den Status eines "Ortsteils mit Ortsteilvertretung". Gemäß § 45 Absatz 3 BbgKVerf wird der Ortsteil ein "Ortsteil ohne Ortsteilvertretung", wenn an 2 aufeinanderfolgenden Neuwahlen jede direkte Wahl des Ortsbeirates scheitert. Den ersten Schritt dazu haben die Ortsteile Güstow und Schönwerder mit der gescheiterten Neuwahl zur 3.Wahlperiode der Ortsbeiräte getan. Die weiteren Rechtsfolgen von abgesagten oder gescheiterten Ortsbeiratswahlen ergeben sich aus § 82 h Absatz 4 BbgKWahlG (GVBl I, Nr. 2 vom 4.3.2008). Hiernach kann die Stadtverordnetenversammlung die Aufgaben des jeweiligen Ortsbeirates selbst wahrnehmen (Satz 4) oder den Ortsbeirat für den Rest der allgemeinen Wahlperiode unter Beachtung des § 82c Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 BbgKWahlG wählen (Satz 5). Derzeit liegen keine Wahlvorschläge beim Wahlleiter der Stadt Prenzlau und beim Bürgermeister vor.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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