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Mitteilungsvorlage 25/2009
Stand der Arbeiten zur Einführung der Doppik, Produktkatalog

Downloads

Drucksache 25/2009 (24.4 KB)

Anlage Organigram zu 4. der Mitteilung (Drucksache 25/2009) (12.3 KB)

Beschlussfolge

Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2009.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.

Anlage:
Produktkatalog
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Inhalt der Mitteilung:

1. Zeitpunkt der Doppik-Einführung und gesetzliche Grundlagen
Mit Inkrafttreten der neuen Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) sowie der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHV) ist für die Kommunen die Einführung der doppischen Haushaltsführung (ab 01.01.2011) verbindlich vorgeschrieben. Die Stadt Prenzlau beginnt mit der Einführung der Doppik zu diesem Zeitpunkt. Daraus ergibt sich, dass im Sommer 2010 erstmalig mit der doppischen Haushaltsplanung für 2011 begonnen wird und bis zu diesem Zeitpunkt alle erforderlichen Vorbereitungen abgeschlossen sein müssen.

2. Produktkatalog
Der Entwurf des Produktkatalogs der Stadt Prenzlau wurde am 27.02.2008 durch den Kämmerer bestätigt und liegt dieser Drucksache bei (Anlage). Ausgehend vom Kommunalen Produktrahmen und den finanzstatistischen Zuordnungsvorschriften zu den Produktgruppen des Landes Brandenburg wurde der vorliegende Produktkatalog durch die Kämmerei in Zusammenarbeit mit den Fachämtern aufgestellt. Dieser wurde in das vorhandene Haushalts- und Kassenprogramm eingepflegt. Die entsprechenden Fall- und Kennzahlen liegen von den Ämtern vor. Die Produktbeschreibungen wurden zu einem Produktbuch zusammengefasst.

3. Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens und der Sonderposten aus Vorjahren
Die Erfassung und Bewertung des Anlagevermögens ist zu 85% abgeschlossen. Offen ist die Bewertung der Straßen, die jedoch mit Hilfe einer speziellen Software durch die Mitarbeiter des Bereiches Hoch- und Tiefbau bis zum Ende des Jahres abzuschließen ist. Gleichzeitig müssen ab dem Jahr 1991 für alle investiven Zuweisungen, d. h. auch für die allgemeinen investiven Schlüsselzuweisungen, Sonderposten gebildet werden, die der Nutzungsdauer der Investitionen zuzuordnen sind. Terminstellung für die endgültige Erfassung und Bewertung des gesamtes Anlagevermögens und die Bildung der Sonderposten ist der 1.12.2009. Daneben erfolgt die laufende Erfassung des Anlagevermögens.

4. Organisatorische Änderungen und Qualifizierungsmaßnahmen
Intern verantwortlich für die Einführung der Doppik sind der Kämmerer, die Amtsleiterin der Kämmerei, der Controller, eine Mitarbeiterin der Geschäftsbuchhaltung und die Mitarbeiterinnen der Anlagenbuchhaltung. Alle Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit den Fachämtern. Im Haushaltsjahr 2007 wurde die bisherige dezentrale Haushaltsüberwachung vollständig auf eine zentrale Haushaltsüberwachung umgestellt. Dies entspricht den Gepflogenheiten der späteren Geschäftsbuchhaltung.

Organigramm:
ist der Drucksache als "Anlage Organigramm" beigefügt 

Die Umstellung auf die Doppik bedarf einer Vielzahl von Qualifizierungsmaßnahmen, an denen die betroffenen Mitarbeiter/innen fortlaufend teilnehmen. In den Jahren 2007 und 2008 konnten mehrere Mitarbeiter/innen den Lehrgang "Finanzbuchhalter" erfolgreich abschließen. Interne Schulungen der Fachämter wurden und werden durch die Kämmerei selbst vorgenommen. Zeitgleich werden Schulungen bei der Softwarefirma für die Umstellung zum doppischen Haushalt in Anspruch genommen.

5. Umstellung und Organisation der Buchhaltung
Die Kämmerei erarbeitet zurzeit einen Kontenrahmen, der in der Software zum Doppik-Verfahren hinterlegt wird. Es müssen dazu eine Vielzahl von Matrixtabellen erarbeitet werden, die die Überleitung von der Kameralistik zur Doppik ermöglichen und die Rechnungsergebnisse der Vorjahre übernehmen. Diese Arbeiten sollen bis zum 31.12.2009 abgeschlossen sein.

6. Haushaltsplanung
Anfang 2010 müssen alle Grundlagen für die Erarbeitung eines doppischen Haushaltes zur Verfügung stehen. In der doppischen Haushaltsplanung ist für jeden vorgegebenen Produktbereich ein Teilergebnis- und ein Teilfinanzplan aufzustellen, der in einem Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan zusammenzufassen ist.

7. Kosten- und Leistungsrechnung
Die Stadt Prenzlau hat zurzeit eine gut funktionierende Kosten-/Leistungsrechnung, die in vielen Fachbereichen als Arbeitsgrundlage dient, z. B. zur Ermittlung der Kita- und Schulumlagen. Die verantwortliche Softwarefirma ist bemüht, die vorhandenen Strukturen in das doppische Verfahren zu übernehmen.

8. Eröffnungsbilanz
Gemäß den neuesten gesetzlichen Regelungen wird die Eröffnungsbilanz durch den Kämmerer aufgestellt, nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt vom Bürgermeister festgestellt und anschließend der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet. Das bedeutet, dass bis zum 01.01.2011 das Anlagevermögen, die Forderungen und Verbindlichkeiten, Waren und Vorräte bewertet, Bank- und Barbestände sowie die Höhe der Rückstellungen stichtagsbezogen ermittelt werden müssen. Grundlage hierfür ist eine entsprechende Inventur. Es ist zu beachten, dass für alle städtischen Unternehmen mit einer mehr als 50%igen Beteiligung die Anteile dieser Bilanz mit der städtischen Bilanz zu einer Gesamtbilanz zusammengefasst werden müssen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Kämmerei

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