direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Niederschrift  
über die öffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2009

( reine Textanzeige )

Niederschrift
über die öffentliche Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau
am Donnerstag, dem 29.01.2009,
Feuerwehrdepot Prenzlau (Grabowstr. 50)
Beginn: 17.00 Uhr Ende: 21.05 Uhr

Entschuldigt:
Herr Dittberner
Herr Stüpmann
Herr Rabe

Tagesordnung:
1. Eröffnung der Sitzung
2. Aufnahmegenehmigung für den RBB Brandenburg und das Angermünder Lokalfernsehen
3. Einwohnerfragestunde
4. Feststellen der Beschlussfähigkeit
5. Genehmigung der Niederschriften:
1. der konstituierenden Sitzung vom 23.10.2008,
2. der öffentlichen Sondersitzung vom 20.11.2008 und
3. der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2008
5.1. Änderung der Niederschrift vom 20.11.2008 (Drucksachennummer (DS-Nr.): 14/2009)
6. Bestätigung der Tagesordnung
7. Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2009 (DS-Nr.: 201/2008)
7.1. Anfragen zum Haushalt
7.1.1. Anfrage SPD-Fraktion Registriernummer (Reg.-Nr.): 41/2008: DS: 201/2008 Entwurf Haushaltsplan 2009 - Aufgliederung Personalkosten und Erklärungen zu einzelnen Änderungen im Stellenplan
7.1.2. Anfrage Fraktion Wir Prenzlauer Reg.-Nr.: 54/2008: Umfassende Darstellung des Erwerbs von Anlagevermögen im Hauptamt HHSt 02000 der Stadt Prenzlau mit Vorlage entsprechender Verträge (Miet- u. Leasingvertrage) und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
7.2. Kommunale Beiräte
7.2.1. DS: 201/2008 Verwaltungshaushalt (VerwHH), Haushaltsstelle (HH-St.) 43100.57840, kommunale Beiräte (DS-Nr.: 201-1/2008)
7.2.2. DS: 201-1/2008 Erhöhung von 1.000,00 € auf 1.400,00 € (DS-Nr.: 201-16/2008)
7.3. DS: 201/2008, Haushaltsentwurf 2009, Erhöhung der Kostenstellen der Kindertagesbetreuungseinrichtungen im Verwaltungshaushalt (DS-Nr.: 201-3/2008)
7.4. DS: 201/2008, Entwurf Haushaltsplan 2009, Änderung des Stellenplans 2009 (DS-Nr.: 201-4/2008)
7.5. Plenarsaal
7.5.1. Änderungsantrag zum Haushalt 2009 DS: 201/2008, Haushalt 2009, HH-St. 02000.94005, "Errichtung Plenarsaal" (DS-Nr.: 201-5/2008)
7.5.2. DS: 201/ 2008 Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2009 hier: Haushaltsstelle 02000.94005 "Errichtung Plenarsaal" (DS-Nr.: 201-18/2008)
7.6. Einstellung in den Haushalt 2009 - Gestaltung Innenstadtbereich "Marktberg" (DS-Nr.: 201-7/2008)
7.7. DS: 201/2008 Haushaltsentwurf 2009, Kreditspiegel der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 201-9/2008)
7.8. HH-Stelle 32100.57420 VerwHH Unterhaltung Ankauf von Büchern (DS-Nr.: 201-11/2008)
7.9. HH-Stelle 36100.50000 VerwHH Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen (DS-Nr.: 201-12/2008)
7.10. Änderungsantrag zum Haushalt 2009 ff (DS 201/2009) Fraktionsbüros (DS-Nr.: 201-14/2008)
7.11. Änderungsantrag zum Haushalt 2009 ff (DS 201/2008) Fraktionsgelder (DS-Nr.: 201-15/2008)
7.12. Investitionsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes 2009 (DS-Nr.: 173/2008)
8. Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung 2007 (DS-Nr.: 248/2008)
9. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 203/2008)
10. Bestätigung Sicherheitspartner (DS-Nr.: 2/2009)
11. Hauptsatzung der Stadt Prenzlau (DS-Nr.: 245/2008)
11.1. Veränderungen im Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau (DS: 245/2008) (überarbeitete Fassung vom 9.1.09) (DS-Nr.: 245-1/2008)
11.2. Entwurf der Hauptsatzung (DS-Nr.: 245-2/2008)
11.3. Hauptsatzung § 14 (DS-Nr.: 245-3/2008)
11.4. Änderung des § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung (DS-Nr.: 245-4/2008)
12. Notwendige Beschlüsse im Zusammenhang mit der Hauptsatzung (DS-Nr.: 7/2009)
13. Büroräume Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung (SVV) (DS-Nr.: 1/2009)
13.1. Büroräume des Vorsitzenden der SVV Prenzlau (DS 1/2009, Antrag der Fraktion der CDU) (DS-Nr.: 1-1/2009)
14. Beschluss über die Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet D III "Marktberg" (DS-Nr.: 261/2008)
15. Vorübergehende Gestaltung des Marktberges (DS-Nr.: 183/2008)
16. Festlegung der Gebietskulisse zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Prenzlau (DS-Nr.: 264/2008)
17. Straßenbenennung (DS-Nr.: 267/2008)
17.1. Änderungsantrag zur DS 267/2008 - Straßenbenennung (DS-Nr.: 267-1/2008)
17.2. DS: 267/2008 (DS-Nr.: 267-2/2008)
18. Verkehrssichere Anbindung und Ausbau der Ortsteile Bündigershof und Wollenthin für Rad- und Fußverkehr (DS-Nr.: 269/2008)
19. Mitteilungen des Bürgermeisters
19.1. Übersicht über Investitionen in den Ortsteilen laut Fusionsverträgen und deren Realisierung (DS-Nr.: 268/2008)
19.2. Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat der Wohnbau GmbH Prenzlau (DS-Nr.: 258/2008)
19.3. Finanzierung Eltern-Kind-Zentrum der IG Frauen Prenzlau e. V. (DS-Nr.: 228/2008)
19.4. Bericht über die Arbeit des Jugendrechtshauses Prenzlau 2007-2008 in Trägerschaft der IG Frauen Prenzlau e. V. (DS-Nr.: 235/2008)
19.5. Einhaltung des Dienstweges und Hinweise zur brandenburgischen Kommunalverfassung (DS-Nr.: 9/2009)
20. Fragestunde der Stadtverordneten
20.1. Anfrage Fraktion Wir Prenzlauer Reg.-Nr.: 01/2009: Gebühren zur Sondernutzung Weihnachtsmarkt 2008 - Marienkirche und Friedrichstraße
20.2. Anfrage SPD-Fraktion Reg.-Nr.: 3/2009: Umsetzung der LAGA-Ausrichtung 2013
21. Schließung der Sitzung

TOP 1. Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnet um 17.00 Uhr die öffentliche Sitzung.

TOP 2. Aufnahmegenehmigung für den RBB Brandenburg und das Angermünder Lokalfernsehen
Dem Angermünder Lokalfernsehen und dem RBB Brandenburg werden Drehaufnahmen während der Stadtverordnetenversammlung wie folgt genehmigt:
Abstimmung: 25/ 0/ 0 einstimmig angenommen

TOP 3. Einwohnerfragestunde
Fragesteller: Herr Archut
Thema: Neujahrsempfang des Bürgermeisters
Warum konnten nicht alle engagierten Bürgerinnen und Bürger am Neujahrsempfang teilnehmen? Antwort des Bürgermeisters: Da nur eine begrenzte Platzkapazität zur Verfügung stand, musste eine Auswahl getroffen werden. Unter anderen waren auch zahlreiche ehrenamtlich Tätige eingeladen und vertreten. Im nächsten Jahr wird der Neujahrsempfang wieder für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger stattfinden.

TOP 4. Feststellen der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. 25 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sind zu Beginn der Sitzung anwesend.

TOP 5. Genehmigung der Niederschriften:
1. der konstituierenden Sitzung vom 23.10.2008, 2. der öffentlichen Sondersitzung vom 20.11.2008 und 3. der öffentlichen Sitzung vom 04.12.2008

TOP 5.1. Änderung der Niederschrift vom 20.11.2008 Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 14/2009
Wortlaut: „Die Fraktion DIE LINKE.Prenzlau beanstandet die Niederschrift zur Sondersitzung der SVV Prenzlau vom 20.11.2008 im TOP 7.3 - Namentliche Abstimmung zu DS: 207/2008 - Folgende Änderung soll ins Protokoll aufgenommen werden: 'Der Abgeordnete Gustav-Adolf Haffer war bei Aufruf seines Namens nicht anwesend, er wurde am Schluss der namentlichen Abstimmung erneut zur Stimmabgabe aufgefordert, was er dann auch tat'."
Abstimmung: 26/ 0/ 0 einstimmig angenommen
zu 1.:
Gegen die o.g. Niederschrift werden keine weiteren Einwände erhoben.
zu 2.: Einwände des Stadtverordneten Haffer gegen die Niederschrift der öffentlichen Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung am 20.11.2008 Für den Einwand von Herrn Haffer, etwas auf Verlangen ins Protokoll zu nehmen, gibt es keine rechtliche Grundlage. Herr Haffer hat seinen Einwand u. a. schriftlich an den Bürgermeister gerichtet. Gemäß § 19 Abs. 5, Satz 3, Geschäftsordnung, wird der Einwand Bestandteil der Niederschrift vom 20.11.2008. Herr Haffer ist mit dieser Verfahrensweise
einverstanden.
Gegen die Niederschrift werden keine weiteren Einwände erhoben. Die Niederschrift der öffentlichen Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2008 ist somit genehmigt.
zu 3.: Einwände zur Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.2008
Die gewünschte Überprüfung des Tonbandmitschnittes vom 04.12.2008 ergab, dass die Aussage des 1. Beigeordneten inhaltlich etwas anderes zum Ausdruck brachte, als von Herrn Richter fürs Protokoll als relevant angesehen wurde. Zudem entspricht das mündliche Verlangen von Herrn Richter nicht einem Einwand nach § 19, Abs. 5 Geschäftsordnung und ist deshalb nicht zu Protokoll zu nehmen.
Gegen die Niederschrift werden keine weiteren Einwände erhoben. Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.12.2008 ist somit genehmigt.

TOP 6. Bestätigung der Tagesordnung
1. Der Tagesordnungspunkt 7.6. Antrag der Fraktionen FDP, SPD, CDU und Wir Prenzlauer DS: 201-7/2008 ist im Sonder-WSO zurückgezogen worden. Die genannten Fraktionen beantragen trotzdem die Behandlung dieses TOP in der Stadtverordnetenversammlung.
2. Aufnahme der DS: 245-3/2008 - Antrag SPD-Fraktion - Hauptsatzung der Stadt Prenzlau
3. Aufnahme der DS: 245-4/2008 - Antrag Wir Prenzlauer - Änderung des § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden diese beiden Anträge dem Tagesordnungspunkt 11. zugeordnet.
4. Antrag Wir Prenzlauer DS: 13/2009 - Erlass Pacht für den Angelverein Prenzlau e.V. für den Zeitraum von fünf Jahren (2009-2013) (als Tischvorlage ausgegeben) Der Vorsitzende stellt fest, dass für die Aufnahme dieses Tagesordnungspunktes die Dringlichkeit nicht erkennbar ist und verweist auf die nächste Ausschussfolge.
5. Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS: 1-1/2009 - Büroräume des Vorsitzenden der SVV (als Tischvorlage ausgegeben) Auf Vorschlag des Vorsitzenden wird der Antrag dem Tagesordnungspunkt 13. zugeordnet.
Über die so geänderte Tagesordnung wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmung: 23/ 1/ 2 mehrheitlich mit den vorgenommenen Änderungen

TOP 7. Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2009 DS-Nr.: 201/2008
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind die Ortsvorsteher der Ortsteile Blindow, Dauer, Klinkow und Seelübbe eingeladen. Herr Sternberg, Ortsvorsteher Dauer, Herr Mesecke, Ortsvorsteher Blindow und Herr Suhr, Ortsvorsteher Seelübbe, sind anwesend.
Herr Suhr macht von seinem Anhörungsrecht Gebrauch und weist darauf hin, dass die Errichtung eines Gemeindehauses dringend notwendig ist. Im Auftrag des Bürgermeisters informiert Herr Dr. Heinrich, dass dieses Anliegen bereits bekannt ist und die Planung für einen Anbau in diesem Jahr vorgesehen ist. Für die Haushaltsplanung 2010 kann dieses Vorhaben dann in Angriff genommen werden.

TOP 7.1. Anfragen zum Haushalt
TOP 7.1.1. Anfrage SPD-Fraktion Reg.-Nr.: 41/2008: DS: 201/2008 Entwurf Haushaltsplan 2009 - Aufgliederung Personalkosten und Erklärungen zu einzelnen Änderungen im Stellenplan
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 41/2008 zur Kenntnis.

TOP 7.1.2. Anfrage Fraktion Wir Prenzlauer Reg.-Nr.: 54/2008: Umfassende Darstellung des Erwerbs von Anlagevermögen im Hauptamt HHSt 02000 der Stadt Prenzlau mit Vorlage entsprechender Verträge (Miet- u. Leasingvertrage) und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 54/2008 zur Kenntnis.

TOP 7.2. Kommunale Beiräte
TOP 7.2.1. DS: 201/2008 VwH, HH-Stelle 43100.57840, kommunale Beiräte Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 201-1/2008
Zum Antrag DS: 201-1/2008 liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor.
Wortlaut: „Die SVV beschließt, die Zuwendungen für den Beirat für Menschen mit Behinderungen und den Seniorenbeirat der Stadt Prenzlau, jeweils um 200 € zu erhöhen. Somit würde dann, unabhängig von den Zuweisungen durch das Land Bbg, jeder Beirat über 1.400 € jährlich verfügen."
Abstimmung: 18/ 2/ 6 mehrheitlich angenommen

TOP 7.2.2. DS: 201-1/2008 Erhöhung von 1.000,00 € auf 1.400,00 € Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 201-16/2008
Wortlaut: „Der Stadtsportring wird gleichberechtigt wie andere kommunale Beiräte erhöht."
Der Antrag wird vom Antragsteller zurückgestellt bis Klarheit über die Gründung des Sportbeirates und der Aufgabenverteilung zwischen Sportbeirat und Stadtsportring besteht.

TOP 7.3. DS: 201/2008, Haushaltsentwurf 2009, Erhöhung der Kostenstellen der Kindertagesbetreuungseinrichtungen im Verwaltungshaushalt Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 201-3/2008
Zum Antrag DS: 201-3/2008 liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor.
Wortlaut: „Für die Haushaltssatzung 2009 der Stadt Prenzlau werden die nachfolgend aufgeführten Kostenstellen der Kitas entsprechend erhöht. Die Deckung erfolgt aus den Mehreinnahmen aus Einkommenssteuer 2008.
46400 Verwaltung für Kita-Angelegenheiten:
HHST 56200 Fortbildungsmaßnahmen: Erhöhung des Haushaltsansatzes von 400,00 € auf 1.000,00 €
46420 Kita Freundschaft:
HHST 56200 Fortbildungskosten: Erhöhung des Haushaltsansatzes von 800,00 € auf 1.000,00 €
HHST 57900 Spiel- und Beschäftigungsmaterial: Erhöhung des Haushaltsansatzes von 1.000,00 € auf 4.000,00 €
46430 Kita Geschwister Scholl:
HHST 56200 Fortbildungskosten: Erhöhung des Haushaltsansatzes von 800,00 € auf 1.000,00 €
HHST 57900 Spiel- und Beschäftigungsmaterial: Erhöhung des Haushaltsansatzes von 1.000,00 € auf 4.000,00 €
46440 Kita Kinderland:
HHST 56200 Fortbildungskosten: Erhöhung des Haushaltsansatzes von 800,00 € auf 1.000,00 €
HHST 57900 Spiel- und Beschäftigungsmaterial: Erhöhung des Haushaltsansatzes von 1.000,00 € auf 4.000,00 €
46450 Kita Wunderland:
HHST 56200 Fortbildungskosten: Erhöhung des Haushaltsansatzes von 400,00 € auf 800,00 €
HHST 57900 Spiel- und Beschäftigungsmaterial: Erhöhung des Haushaltsansatzes von 500,00 € auf 600,00 €."
Abstimmung: 21/ 1/ 4 mehrheitlich angenommen

TOP 7.4. DS: 201/2008, Entwurf Haushaltsplan 2009, Änderung des Stellenplans 2009 Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 201-4/2008
Zum Antrag DS: 201-4/2008 liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor.
Wortlaut: Version: 2
„Der mit der Haushaltssatzung vorgelegte Stellenplan für das Jahr 2009 wird wie folgt geändert:
1. Für die Stellennummer (Stellen-Nr.) 23.00.001 Amtsleiter Liegenschaften erfolgt keine Umwandlung in das Beamtenverhältnis A13 höherer Dienst.
2. Die Stellen-Nr. 32.00.001 Amtsleiter Ordnungsamt verbleibt als Angestelltenstelle im Stellenplan. Es erfolgt keine Verbeamtung.
3. Für die Stellen-Nr. 61.00.001 Amtsleiter Bauamt erfolgt keine Umwandlung in das Beamtenverhältnis A13 höherer Dienst."
Über die Punkte des Antrages DS: 201-4/2008 wird einzeln abgestimmt.
Abstimmung:
1. 14 /11 /1 mehrheitlich angenommen
2. 14 /11 /1 mehrheitlich angenommen
3. 14 /11 /1 mehrheitlich angenommen

TOP 7.5. Plenarsaal
TOP 7.5.1. Änderungsantrag zum Haushalt 2009 DS: 201/2008, Haushalt 2009, HHst 02000.94005, "Errichtung Plenarsaal" Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 201-5/2008
Zum Antrag DS: 201-5/2008 liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor.
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt, die Maßnahme des Vermögenshaushaltes "Errichtung Plenarsaal" (HHST 02000.94005) zu streichen und gleichzeitig die für diese Maßnahme für das Haushaltsjahr 2010 eingestellte Verpflichtungsermächtigung zu löschen."

TOP 7.5.2. DS: 201/ 2008 Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2009 hier: Haushaltsstelle 02000.94005 "Errichtung Plenarsaal" Antrag FDP-Fraktion, Herr Scheffel DS-Nr.: 201-18/2008
Im Laufe der Diskussion um den TOP 7.5. schlägt Herr Scheffel eine Änderung seines Antrags DS: 201-18/2008 vor. Der Vorsitzende lässt über den Antrag DS: 201-18/2008 abstimmen.
Abstimmung: 17 / 5 / 4 mehrheitlich angenommen
Herr Haffer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung und bittet um eine Wiederholung der Abstimmung, da zwischen den Stadtverordneten eine unterschiedliche Auffassung bestand, über welche Version der DS: 201-18/2008 abzustimmen war. mehrheitlich angenommen
Der Vorsitzende verliest den durch den Antragsteller geänderten Antrag der DS: 201-18/2008.
Wortlaut: Version: 2
„1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die 45.000 € werden für eine Variantenuntersuchung eines Plenar- und Fraktionsgebäudes auch in Verbindung mit der LaGa veranschlagt.
2. Die Verpflichtungsermächtigung (VE) für 2010 wird gestrichen
3. Der Bürgermeister wird beauftragt Zwischenlösungen zu prüfen und der Stadtverordnetenversammlung bis Ende 06/2009 vorzuschlagen."
Abstimmung: 19/ 5/ 2 mehrheitlich angenommen
Durch Annahme der DS: 210-18/2008 entfällt die Abstimmung über die DS: 201-5/2008.

TOP 7.6. Einstellung in den Haushalt 2009 - Gestaltung Innenstadtbereich "Marktberg"
Antrag Fraktionen FDP, SPD, CDU, Wir Prenzlauer DS-Nr.: 201-7/2008
Zum Antrag DS: 201-7/2008 liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor.
Der 1. Beigeordnete fasst die Ergebnisse des Sonder-WSO vom 21.01.2009 zusammen. Er weist auf die Bildung von Haushaltsausgaberesten hin und betont, dass kein
zusätzliches Geld benötigt wird.
Wortlaut: Version: 2
„Die Stadt Prenzlau stellt sich das Ziel ab 2009 den Innenstadtbereich "Marktberg" inklusive der Verbindung zum "Tor am Uckersee" neu zu gestalten, hierfür wird der HH-Ausgaberest in Höhe von 225.000 € verwendet und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 300.000 € für das Haushaltsjahr 2010 eingestellt."
Abstimmung: 15/ 10/ 1 mehrheitlich angenommen

TOP 7.7. DS: 201/2008 Haushaltsentwurf 2009, Kreditspiegel der Stadt Prenzlau Antrag SPD-Fraktion DS-Nr.: 201-9/2008
Wortlaut: „Der Bürgermeister wird beauftragt, den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau einen Kreditspiegel der Stadt Prenzlau mit folgenden Informationen vorzulegen: Datum der Kreditaufnahme, Ursprungsbetrag, akt. Schuldsaldo, Zinssatz, Tilgungssatz und das Zinsbindungsende."
Abstimmung: 25/ 0/ 1 einstimmig angenommen

TOP 7.8. HH-Stelle 32100.57420 Verw.-HH Unterhaltung Ankauf von Büchern Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 201-11/2008
Zum Antrag DS: 201-11/2008 liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor.
Wortlaut: „Die Fraktion DIE LINKE.Prenzlau beantragt, dass für den Ankauf von Büchern für das Dominikanerkloster (Bibliothek) weitere 3.000 € zur Verfügung
gestellt werden. Die Deckung dieser Mehrausgabe soll über die HH-Stelle 11000.63250 (Bestattungskosten) erfolgen. Diese HH-Stelle würde sich dann auf 7.000 € (Vergleich 2007: 434 €, 2008: 4.000 €) verringern."
Abstimmung: 11/ 13/ 2 mehrheitlich abgelehnt

TOP 7.9. HH-Stelle 36100.50000 Verw.-HH Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 201-12/2008
Wortlaut: „Ich beantrage, dass aus der oben genannten HH-Stelle 500 € für den Stadtmauerfreundeskreis zur Verfügung gestellt werden. (Deckung über genannte HH-Stelle)"
Abstimmung: 25/ 0/ 1 einstimmig angenommen

TOP 7.10. Änderungsantrag zum Haushalt 2009 ff (DS 201/2009) Fraktionsbüros Antrag Fraktionen SPD, CDU, FDP, Wir Prenzlauer DS-Nr.: 201-14/2008
Zum Antrag DS: 201-14/2008 liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor.
Der 1. Beigeordnete unterstreicht, dass der 1.3.2009 technisch nicht machbar ist.
Wortlaut: Version: 2
„Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt, für die Fraktionen der SVV werden geeignete Büros zur Verfügung gestellt. Diese sind mit üblichem Mobiliar und Kommunikationstechnik auszustatten."
Abstimmung: 15/ 11/ 0 mehrheitlich angenommen

TOP 7.11. Änderungsantrag zum Haushalt 2009 ff (DS 201/2008) Fraktionsgelder Antrag Fraktionen SPD, CDU, FDP, Wir Prenzlauer, DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 201-15/2008
Herr Melters betont, dass zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 7.000,00 € jährlich aufgebracht werden müssten. Er wird dieser Drucksache nicht zustimmen. Der 1. Beigeordnete weist darauf hin, dass die Verwaltung keine Abrechnung der Mittel vornimmt. Das müssen die Fraktionen unter sich regeln.
Wortlaut: Version: 2
„Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt, dass die Fraktionen monatlich angemessene finanzielle Mittel für die Fraktionsarbeit erhalten. Die Höhe je Fraktion beträgt 50,00 € je Monat und Fraktion plus 10,00 € monatlich je Fraktionsmitglied. Die Fraktionsmittel sind jährlich abzurechnen."
Abstimmung: 13/ 9/ 4 mehrheitlich angenommen

TOP 7.12. Investitionsmaßnahmen des Vermögenshaushaltes 2009 DS-Nr.: 173/2008
„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis."

Beschluss: Version: 2
„Die Stadtverordnetenversammlung berät und beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2009 mit ihren Anlagen und das Investitionsprogramm unter Beachtung der hierzu beschlossenen Änderungen." DS: 201-1/2008, DS: 201-3/2008, DS: 201-4/2008, DS: 201-18/2008, DS: 201-7/2008, DS: 201-9/2008, DS: 201-12/2008, DS: 201-14/2008 und DS: 201-15/2008.
Abstimmung: 25/ 0/ 1 einstimmig angenommen

TOP 8. Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung 2007 DS-Nr.: 248/2008
Herr Haffer erklärt, dass 1. der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung am 15.01.2009 sich damit befasst hat, 2. im Schlussbericht keine Sachverhalte gegen eine Entlastung enthalten sind, 3. der Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung gem. § 93 GO die Drucksache zur Beschlussfassung empfiehlt.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 zu. Sie beschließt damit zugleich die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 93 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlos. Der Prüfbericht wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
öffentlich ausgelegt."
Abstimmung: 25/ 0/ 1 einstimmig angenommen

TOP 9. Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 203/2008
Den Stadtverordneten wurde am 15.12.2008 eine geänderte Anlage ausgereicht. Herr Dr. Seefeldt fragt, ob es nicht ratsam ist, einen Stadtgänger einzustellen. Der Bürgermeister informiert, dass Politessen ständig im Einsatz sind. Der Leiter des Ordnungsamtes, Herr Schmidt, und Herr Exner sind mit MAE-Kräften ebenfalls im Stadtgebiet unterwegs, um Verstöße zu ahnden.
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt Prenzlau" gemäß geänderter Anlage 1."
Abstimmung: 23/ 2/ 1 mehrheitlich angenommen

TOP 10. Bestätigung Sicherheitspartner DS-Nr.: 2/2009
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung schlägt dem Polizeipräsidium Frankfurt/ Oder, Schutzbereich Uckermark, vor, die nachfolgend genannten Personen für den Bereich der Stadt Prenzlau als Sicherheitspartner zu bestellen: 1. Herrn Norbert Donie 2. Herrn Mathias Schwert 3. Herrn Markus Raupach 4. Frau Teresa Gerth."
Abstimmung: 24/ 0/ 2 einstimmig angenommen

TOP 11. Hauptsatzung der Stadt Prenzlau DS-Nr.: 245/2008
Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde der Entwurf 2a vom 19.01.2009 ausgereicht, der redaktionelle Änderungen im Ergebnis des HAU-A enthält.
Folgende Anträge liegen vor:

11.1. Antrag Fraktion DIE LINKE.Prenzlau DS: 245-1/2008 in der geänderten Fassung vom 19.01.2009 reduziert auf die Änderungen bezügl. der §§ 12, 13, 14, 15 (Beiräte)und § 14 Abs. 2, S. 2 Erhöhung Mitgliedsalter auf 27 Jahre

11.2. Antrag SPD-Fraktion DS 245-2/2008 - Personalangelegenheiten

11.3. Antrag SPD-Fraktion DS 245-3/2008 - Streichung § 14

11.4. Antrag Wir Prenzlauer DS: 245-4/2008 - Änderung des § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung

Weitere redaktionelle Änderung seitens der Verwaltung: Auf Hinweis des Rechnungsprüfers ist zu ändern: § 8 Abs. 4, Satz 2 erweitern mit dem Wort "insbesondere" "Die Öffentlichkeit kann insbesondere für folgende Angelegenheiten ausgeschlossen werden:" Begründung: Ohne dieses Wort würde ein Ausschließlichkeitskatalog entstehen. Der Vorsitzende lässt zuerst über TOP 11.3. DS: 245-3/2008 abstimmen.

TOP 11.3. Hauptsatzung § 14 DS-Nr.: 245-3/2008
Wortlaut: 㤠14 wird ersatzlos gestrichen. "
Abstimmung: 15/ 10/ 1 mehrheitlich angenommen

TOP 11.1. Veränderungen im Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Prenzlau (DS: 245/2008) (überarbeitete Fassung vom 9.1.09) DS-Nr.: 245-1/2008
Wortlaut: Version: 3
„Die Fraktion DIE LINKE.Prenzlau beantragt, dass nachfolgend aufgeführte Änderungen in die 2. Fassung der neuen Hauptsatzung der Stadt Prenzlau vom 9. Januar 2009 aufgenommen und eingearbeitet werden. §§ 12, 13, 14, 15 (Beiräte) jeweils Absatz 5 Satz 3: Die Bekanntmachung der Einladung des Beirates erfolgt als sonstige Bekanntmachung nach § 3 Absatz 5 der Hauptsatzung. § 14 Absatz 2 Satz 2: "... bis 27 Jahre ..." einfügen Die Änderung zu § 14, Abs. 2, Satz 2 ist auf Grund der Abstimmung zu TOP 11.3. hinfällig.
Der Vorsitzende lässt über den so weiter reduzierten Antrag DS: 245-1/2008 - Änderung der §§ 12, 13, 15 (Beiräte) abstimmen.
Abstimmung: 23/ 0/ 3 einstimmig angenommen

TOP 11.2. Entwurf der Hauptsatzung DS-Nr.: 245-2/2008
Zum Antrag DS: 245-2/2008 liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor.
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt die Aufnahme des nachfolgend formulierten Paragraphen in die Hauptsatzung. Die Einordnung sollte nach dem "§ Zuständigkeiten" erfolgen. § ... Personalangelegenheiten (§ 62 BbgKVerf)
(1) Die beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen Entscheidungen treffen
a) für den Bürgermeister die Stadtverordnetenversammlung
b) der Bürgermeister für alle übrigen Beamten und Arbeitnehmer der Stadtverwaltung
(2) Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet auf Vorschlag des Bürgermeisters über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses.
(3) Die Berufung und Abberufung der Amtsleiter erfolgt auf Vorschlag des Bürgermeisters durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung."
Abstimmung: 10/ 15/ 0 mehrheitlich abgelehnt

TOP 11.4. Änderung des § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung DS-Nr.: 245-4/2008
Wortlaut: „Dem Beirat gehören bis zu zehn Mitglieder an. Mitglied des Sportbeirates können Personen sein, die Einwohner der Stadt Prenzlau sind und/oder Mitglied eines eingetragenen Vereins mit Sitz in der Stadt Prenzlau."
Abstimmung: 21/ 2/ 2 mehrheitlich angenommen

Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die "Hauptsatzung der Stadt Prenzlau"."
Abstimmung: 25/ 0/ 0 einstimmig angenommen unter Beachtung der Anträge DS: 245-1/2008, DS: 245-3/2008, DS: 245-4/2008

TOP 12. Notwendige Beschlüsse im Zusammenhang mit der Hauptsatzung DS-Nr.: 7/2009
Wortlaut: „Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beauftragt den Bürgermeister, zur Sitzungsfolge der Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2009 folgende Unterlagen zu erarbeiten:
a) Vorschlag einer Einwohnerbeteiligungssatzung
b) Vorschlag einer Zuständigkeitsordnung für die Fachausschüsse
c) Vorschlag einer Satzung über die Vergütung aus einer Tätigkeit als Vertreter der Stadt in wirtschaftlichen Unternehmen"
Abstimmung: 24/ 0/ 1 einstimmig angenommen

TOP 13. Büroräume Vorsitzender der SVV DS-Nr.: 1/2009
Zum Antrag DS: 1/2009 liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor.

TOP 13.1. Büroräume des Vorsitzenden der SVV Prenzlau (DS 1/2009, Antrag der Fraktion der CDU) DS-Nr.: 1-1/2009
Wortlaut: Version: 2
„Die Fraktion DIE LINKE.Prenzlau stellt den Antrag, dass die dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Prenzlau zur Verfügung gestellten Büroräume (Miete), die Kosten für die Ausstattungsmaterialien und die anfallenden Nebenkosten in Rechnung gestellt werden. Der Vorsitzende der SVV erhält als Abgeordneter laut Entschädigungssatzung der Stadt § 1 für die Ausübung seiner Mandatsgeschäfte eine Entschädigung in Höhe von monatlich 101,70 €. Zusätzlich erhält er als Vorsitzender der SVV monatlich 504,00 €, die als Vergütung für besondere Aufwendungen (Auslagenersatz) zusätzlich gezahlt werden. Die Ausstattungskosten sollen in - mit dem Vorsitzenden der SVV zu vereinbarenden - Raten beglichen werden. "
Abstimmung: 12/ 12/ 1 abgelehnt

Wortlaut: „Der Vorsitzende der SVV Prenzlau erhält ein seiner Funktion und Tätigkeit entsprechendes Büro mit der üblichen Ausstattung an Mobiliar und Kommunikationstechnik. "
Abstimmung: 13/ 11/ 1 mehrheitlich angenommen

TOP 14. Beschluss über die Veränderungssperre im Bebauungsplangebiet D III "Marktberg" DS-Nr.: 261/2008
Beschluss: Version: 1
„Die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes D III "Marktberg" wird gemäß § 14 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen."
Abstimmung: 5/ 19/ 1 mehrheitlich abgelehnt

TOP 15. Vorübergehende Gestaltung des Marktberges Antrag DIE LINKE.Prenzlau DS-Nr.: 183/2008
Im Auftrag des Bürgermeisters erläutert Herr Dr. Heinrich an Hand einer Präsentation eine vorübergehende Gestaltung des Marktberges (Anlage 4).

Wortlaut: Version: 2
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur vorläufigen Gestaltung des Marktberges für das Jahr 2009, auch im Hinblick auf die Bewerbung der Stadt beim Bundeswettbewerb "entente florale", vorzubereiten und entsprechende Mittel in den Haushalt 2009 einzustellen. Weitere kreative Ideen sind bei der vorübergehenden Gestaltung zu berücksichtigen."
Abstimmung: 23/ 0/ 2 einstimmig angenommen

TOP 16. Festlegung der Gebietskulisse zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Prenzlau DS-Nr.: 264/2008 (Anlage 5)
Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den in der Anlage dargestellten Bereich als 'Gebietskulisse zur Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Prenzlau'."
Abstimmung: 24/ 0/ 1 einstimmig angenommen

TOP 17. Straßenbenennung DS-Nr.: 267/2008

TOP 17.1. Änderungsantrag zur DS 267/2008 - Straßenbenennung DS-Nr.: 267-1/2008
Wortlaut: „Änderung in der Anlage 2: Der 1. Satz wird wie folgt geändert: "Am 01. Februar ..." wird gestrichen. "
Abstimmung: 24/ 0/ 0 einstimmig angenommen

Herr Haffer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung über die Reihenfolge der Abstimmungen.
Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss: Version: 1
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Benennung des Platzes zwischen der Wasserpforte und des Standortes der ehemaligen Synagoge gemäß Anlage 1 in
a) "Synagogenplatz" oder
b) "An der Synagoge"
Gleichzeitig beschließt die Stadtverordnetenversammlung das Anbringen einer Erinnerungstafel mit einem Text gemäß Anlage 2 in deutscher, englischer und polnischer Sprache, analog der Kennzeichnung historischer Gebäude."

TOP 17.2. DS: 267/2008 DS-Nr.: 267-2/2008
Wortlaut: „Die SVV beschließt das Anbringen einer Erinnerungstafel in deutscher, englischer, polnischer und hebräischer Sprache."
Abstimmung: 19/ 5/ 0 mehrheitlich angenommen
Durch Annahme der DS: 267-2/2008 entfällt die Abstimmung über die DS: 267/2008.

TOP 18. Verkehrssichere Anbindung und Ausbau der Ortsteile Bündigershof und Wollenthin für Rad- und Fußverkehr DS-Nr.: 269/2008
Zum Antrag DS: 269/2008 liegt eine schriftliche Stellungnahme des Bürgermeisters vor.
Wortlaut: Version: 2
„Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt, dass die Stadtverwaltung Prenzlau Möglichkeiten einer Wegeführung und Finanzierung für eine verkehrssichere Anbindung und Ausbau der Ortsteile Bündigershof und Wollenthin für den Rad- und Fußverkehr an das Stadtgebiet von Prenzlau aufzeigt."
Abstimmung: 24/ 0/ 0 einstimmig angenommen

TOP 19. Mitteilungen des Bürgermeisters
TOP 19.1. Übersicht über Investitionen in den Ortsteilen laut Fusionsverträgen und deren Realisierung DS-Nr.: 268/2008
„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis."

TOP 19.2. Vertretung der Stadt im Aufsichtsrat der Wohnbau GmbH Prenzlau DS-Nr.: 258/2008
„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis."

TOP 19.3. Finanzierung Eltern-Kind-Zentrum der IG Frauen Prenzlau e. V. DS-Nr.: 228/2008
Herr Dr. Seefeldt bringt im Namen der SPD-Fraktion die Anfrage Reg.-Nr. 4/2009 ein.
„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis."

TOP 19.4. Bericht über die Arbeit des Jugendrechtshauses Prenzlau 2007-2008 in Trägerschaft der IG Frauen Prenzlau e. V. DS-Nr.: 235/2008
„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis."

TOP 19.5. Einhaltung des Dienstweges und Hinweise zur brandenburgischen Kommunalverfassung DS-Nr.: 9/2009
„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis."

TOP 20. Fragestunde der Stadtverordneten
TOP 20.1. Anfrage Fraktion Wir Prenzlauer Reg.-Nr.: 01/2009: Gebühren zur Sondernutzung Weihnachtsmarkt 2008 - Marienkirche und Friedrichstraße
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 01/2009 zur Kenntnis.

TOP 20.2. Anfrage SPD-Fraktion Reg.-Nr.: 3/2009: Umsetzung der LAGA Ausrichtung2013
Die Antwort auf die Anfrage ist als Tischvorlage ausgegeben worden.
Die Stadtverordneten nehmen die schriftliche Antwort auf die Anfrage Reg.-Nr.: 3/2009 zur Kenntnis.

Weitere Anfragen:
1. Herr Melters bittet alle Stadtverordneten, die Ergebnisse der Fachausschüsse weiterzuleiten. Es kann nicht sein, dass die Ergebnisse der Fachausschüsse umgeworfen werden, wie es heute der Fall war.
2. Herr Zierke hinterfragt die Berichterstattung des Städtepartnerschaftsvereins und warum die DS: 6/2009 nicht mehr auf die Tagesordnung gekommen ist. Der 1. Beigeordnete weist auf das Ergebnis des Hauptausschusses vom 19.01.2009 hin. Im Auftrag des Bürgermeisters informiert Frau Schön, dass der Städtepartnerschaftsverein der Stadtverordnetenversammlung am 02.04.2009 einen Bericht geben wird.
3. Herr Theil fragt, ob die Stadt auf die auszureichenden Konjunkturpakete vorbereitet ist, ob z. B. Projekte vorhanden sind. Der 1. Beigeordnete antwortet, dass Herr Dr. Heinrich zu einer ersten Beratung gewesen ist, aber auf die Ergebnisse zum Konjunkturprogramm noch gewartet wird. Des Weiteren weist er darauf hin, dass alle angefangenen Investitionen erledigt werden.

TOP 21. Schließung der Sitzung
Der Vorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 21.05 Uhr.

Anlagen zur Niederschrift
Anlage 1 Haushaltssatzung der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2009
Anlage 2 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt Prenzlau
Anlage 3 Hauptsatzung der Stadt Prenzlau
Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteil der Niederschrift
Anlage 4 Präsentation Zwischennutzung auf dem Marktberg -Die "Stadtfelder von Prenzlau"
Anlage 5 Präsentation Integrierte Stadtentwicklung Prenzlau

Anlage 1

HAUSHALTSSATZUNG der Stadt Prenzlau für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund des Artikels 4 Absatz 3 des Kommunalrechtsreformgesetzes vom 18.12.2007 in Verbindung mit § 76 ff der Gemeindeordnung vom 15.10.1993 (in der zurzeit gültigen Fassung) wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 28.361.500,00 €, in der Ausgabe auf 28.361.500,00 €
und
2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 9.810.400,00 €, in der Ausgabe auf 9.810.400,00 € festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 0,00 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 872.600,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite 4.000.000,00 €

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 400 v.H.
2. Gewerbesteuer 325 v.H.

§ 4
Erhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben i. S. d. § 81 Abs. 1 GO liegen vor bei Beträgen bei
a) Personalausgaben von mehr als 50.000,00 €
b) Ausgaben der Hauptgruppen 5 und 6 von mehr als 50.000,00 €
c) sonstigen Ausgaben des Verwaltungshaushaltes von mehr als 50.000,00 €
d) Ausgaben des Vermögenshaushaltes von mehr als 50.000,00 €
Überschreitungen unter 10,00 € bedürfen keiner Zustimmung durch den Kämmerer.

§ 5
Als erheblich i. S. d. § 79 Abs. 2 Nr. 1 GO gilt ein Fehlbetrag, der 2 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens des laufenden Haushaltsjahres übersteigt. Als erheblich sind Mehrausgaben i. S. d. § 79 Abs. 2 Nr. 2 GO dann anzusehen, wenn sie im Einzelfall 2 v. H. des Gesamthaushaltsvolumens des laufenden Haushaltsjahres übersteigen.

§ 6
Als geringfügig i. S. d. § 79 Abs. 3 GO gelten Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen, deren voraussichtliche Gesamtbaukosten nicht mehr als 150.000,00 € übersteigen.

Anlage 2

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt Prenzlau vom 04.02.2009

Aufgrund der §§ 1, 4, 5, 26 und 30 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - vom 13. Dezember 1991 (GVBl. S. 636) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.08.1996 (GVBl. I S. 266), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezember 2000 (GVBl I S. 179), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau in ihrer Sitzung am 29.01.2009 folgende Ordnungsbehördliche Verordnung für das Gebiet der Stadt Prenzlau beschlossen:

§ 1 Geltungsbereich und Zwecksetzung
(1) Diese Ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Stadt Prenzlau. Sie dient der Gefahrenabwehr und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
(2) Soweit höherrangiges Recht dieser Verordnung vorgeht, bleibt dieses unberührt.

§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Verkehrsflächen im Sinne dieser Verordnung sind alle dem öffentlichen Verkehr dienenden Flächen ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse. Zu den Verkehrsflächen gehören insbesondere Straßen, Wege, Gehwege, Radwege, Fahrbahnen, Fußgängerzonen, Plätze, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, Parkplätze, Parkbuchten, Bushaltestellen, Rinnen, Gräben, Brücken, Unterführungen, Treppen, Wald und Reitwege sowie Rampen, soweit sie zum Straßenkörper gehören. Bestandteile sind ferner Straßenbäume und das Straßenbegleitgrün.
(2) Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind alle öffentlich zugänglichen, dem öffentlichen Interesse dienenden Flächen, Gegenstände und Einrichtungen ohne Rücksicht
auf die Eigentumsverhältnisse. Zu den Anlagen gehören insbesondere: a) Grün-, Erholungs-, Spiel- und Sportflächen, Grillplätze, Festplätze, Badeanstalten, Schulhöfe, Friedhöfe, Promenadenwege, Park-, Garten-, Kleingarten- und sonstige Grünanlagen, Grünstreifen und sonstige Anpflanzungen sowie Gewässer einschließlich deren Ufer, Böschungen und Steganlagen.
b) Ruhebänke, Toiletten, Kinderspielplätze, Sport-, Fernsprech-, Wetterschutz- und ähnliche Einrichtungen;
c) Denkmäler und unter Denkmalschutz stehende Baulichkeiten, Kunstgegenstände, Plastiken, Brunnen, Blumenkübel, Baumstützen, Hochbeete, Abfall- und Sammelbehälter, Anschlagtafeln, Schaukästen, Werbeanlagen, Fahrradständer, Beleuchtungs- und Versorgungs-, Kanalisations- und Entwässerungs-, Katastrophenschutz- und Baustelleneinrichtungen, Einfriedungen und Sperreinrichtungen sowie Verkehrsschilder, Hinweiszeichen und Lichtsignalanlagen.
(3) Zu den Verkehrsflächen und Anlagen gehört auch der darüber befindliche Luftraum.

§ 3 Gefährdung der öffentlichen Ordnung; Alkoholgenuss
(1) Es ist untersagt, andere Personen durch aggressives Betteln und/oder aggressive Verkaufspraktiken zu belästigen. Aggressives Betteln erfolgt durch unmittelbares Einwirken auf Passanten durch Anfassen, Festhalten, Versperren des Weges, bedrängendes oder hartnäckiges Ansprechen.
(2) Es ist untersagt, im öffentlichen Raum dauerhaft in Verbindung mit Alkoholgenuss zu verweilen soweit hierdurch die Nutzung des öffentlichen Raumes durch die Allgemeinheit beeinträchtigt bzw. verhindert wird, z.B. durch Störungen der öffentlichen Ruhe, Verschmutzung der Flächen, Zweckentfremdung von Bänken, Verrichten der Notdurft.
(3) Es ist verboten, auf der Öffentlichkeit zugänglichen Kinderspielplätzen, Spielparks oder Schulhöfen alkoholische Getränke oder Betäubungsmittel zu konsumieren. Gleiches gilt für die unmittelbare Umgebung der Kinderspielplätze oder Schulhöfe.
(4) In den nachfolgend aufgeführten Bereichen ist es untersagt, Alkohol oder alkoholische Getränke in der Öffentlichkeit zu konsumieren.
a. im Stadtkern innerhalb der historischen Stadtmauer
b. an der Uckerpromenade von der Badestraße bis hin zur Anlegestelle des Seerestaurants „Am Kap"
c. Bahnhofsbereich incl. Busbahnhof, Parkplatz und Vorplatz
d. Bushaltestellen
e. Stettiner Straße vom Bahnhof bis hin zum Stadtkern
f. Stadtpark
g. Parkplätze von Einzelhandelsunternehmen sowie in einem Umkreis von 100 m von diesen
Sind in diesen Bereichen für Ausschank gewerblich genehmigte Flächen vorhanden, findet Satz 1 innerhalb dieser Flächen keine Anwendung.
(5) Im gesamten Geltungsbereich der Verordnung ist es auf Verkehrsflächen oder in Anlagen außerhalb der gewerblich genehmigten Flächen verboten, Alkohol oder alkoholische Getränke zu konsumieren bzw. diese mit sich zu führen, wenn aufgrund der konkreten Umstände die Absicht erkennbar ist, diese im Geltungsbereich der Verordnung konsumieren zu wollen. Dieses Verbot gilt in den Nächten von Freitag auf Samstag, Samstag zu Sonntag, Sonntag zu Montag jeweils von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Die gleiche Regelung gilt in den Nächten zu einem gesetzlichen Feiertag.
(6) Es ist untersagt in der Öffentlichkeit auf Bänken o.ä. zu lagern oder zu nächtigen.

§ 4 Sicherung von Gegenständen
Auf Balkonen, Simsen, Fensterbrettern, Mauervorsprüngen u. a. sind abgestellte Gegenstände, wie z. B. Blumentöpfe oder -kästen, gegen Herabfallen auf die Straße bzw. den Gehweg zur Vermeidung von Verletzungsgefahr von Personen zu sichern.

§ 5 Verunreinigungen und Verunstaltungen
(1) Das Einbringen von Gartenabfällen oder Laub in oder auf Verkehrsflächen oder Anlagen ist untersagt.
(2) Das Wegwerfen bzw. Abstellen und Zurücklassen von Abfall, Lebensmittelresten, Ein- oder Mehrwegverpackungen (z.B. Tetra-Packs, Glas- oder Plastikflaschen, Blechdosen), Zigaretten-, Zigarrenkippen oder Inhalten aus Autoaschenbechern, Taschentüchern, Zeitungen oder Zeitschriften und scharfkantigen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist auf den Verkehrsflächen oder Anlagen untersagt.
(3) Hat jemand die Verkehrsflächen oder die Anlagen - auch in Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis - verunreinigt oder verunreinigen lassen oder verunstaltet oder verunstalten lassen, so muss er unverzüglich für die Beseitigung dieses Zustandes sorgen.
(4) Das unbefugte Bemalen, Beschriften oder Besprühen von Verkehrsflächen oder Anlagen ist untersagt.

§ 6 Abfallbehälter
(1) Im Stadtgebiet aufgestellte öffentliche Abfallbehälter dürfen nicht zur Beseitigung von Abfällen aus Haushalten, Industrie, Gewerbe, nichtgewerblicher Tätigkeit oder öffentlichen Stellen benutzt werden.
(2) Es ist nicht gestattet, Abfälle oder Gegenstände für die Rohstoffrückgewinnung auf oder neben die für ihre Aufnahme bestimmten Behälter zu stellen.
(3) Die gefüllten häuslichen Restabfallbehälter, Restabfallsäcke, Papier- oder Bioabfallbehälter, Wertstoffsäcke (Gelbe Säcke) sowie Sammelgut (z.B. Sperrmüll, Schrott, Altkleider) dürfen frühestens am Abend vor der Entsorgung durch die Müllabfuhr/den Entsorger bereitgestellt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass eine Störung der öffentlichen Ordnung ausgeschlossen ist. Die zur Abholung bestimmten Gegenstände sind so aufzustellen und erforderlichenfalls zu verpacken, dass eine Behinderung des Verkehrs oder eine Verunreinigung der Verkehrsflächen bzw. Anlagen ausgeschlossen sind. Nach Entsorgung sind die Behälter oder die nicht mitgenommenen Gegenstände umgehend, spätestens bis zum Einbruch der Dunkelheit, von den Verkehrsflächen bzw. Anlagen zu entfernen.
(4) Es ist untersagt, Restabfallbehälter, Restabfallsäcke, Papier- oder Bioabfallbehälter, Wertstoffsäcke, Altkleidercontainer und zur allgemeinen Benutzung aufgestellte Abfallbehälter (sog. Papierkörbe) sowie das zur Abholung bereitgestellte Sammelgut zu durchsuchen sowie aus ihnen Gegenstände zu verstreuen.

§ 7 Offene Feuer im Freien
(1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- und anderem offenen Feuer ist untersagt, soweit nicht eine Gestattung durch die Ordnungsbehörde vorliegt.
(2) Abweichende Regelungen in höherrangigen Normen werden von Abs. 1 nicht berührt.
(3) Jedes gestattete Feuer ist dauernd durch mindestens zwei volljährige Personen zu beaufsichtigen. Die Feuerstelle darf von den Aufsichtspersonen erst verlassen werden, wenn Feuer und Glut restlos gelöscht sind.

§ 8 Umgang mit Kraftfahrzeugen
(1) In Park-, Garten- oder sonstigen Grünanlagen, auf Grünflächen oder Anpflanzungen sowie in sonstigen nicht für den Kraftfahrzeugverkehr freigegebenen Anlagen ist das Fahren, Schieben, Parken oder das Abstellen von Kraftfahrzeugen und Anhängern verboten. Gleiches gilt auch für die in sonstigen Anlagen außerhalb der Fahrbahn gelegenen Grünstreifen.
(2) Der Absatz 1 gilt nicht für Einsatzfahrzeuge der Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden, der Feuerwehr und der Rettungsdienste im dienstlichen Einsatz sowie für Fahrzeuge, deren Einsatz der Unterhaltung von Anlagen dient.
(3) Motor- und Unterbodenwäsche, Reparatur und Ölwechsel an Kraftfahrzeugen und anderen motorbetriebenen Fahrzeugen sind außerhalb der dafür zugelassenen Einrichtungen verboten. Diese Regelung trifft auch auf das Waschen von Kraftfahrzeugen, Krafträdern, Anhänger oder Wohnmobilen zu.
(4) Dies gilt nicht für Kleinstreparaturen, sofern von ihnen keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.
(5) Reparaturen bei plötzlich auftretenden Störungen zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft sind gestattet, sofern ein Abschleppen unzumutbar ist.
(6) Kraftfahrzeuge, Wohnmobile oder sonstige Anhänger dürfen außerhalb von hierfür ausgewiesenen Plätzen nicht als Unterkünfte genutzt werden. Eine einzelne Übernachtung als notwendige Ruhepause zum Zwecke der Erhaltung oder Wiederherstellung der Verkehrstauglichkeit wird von dem Verbot nicht berührt.

§ 9 Tiere
(1) Die Halter von Tieren oder die Begleitpersonen haben die Tiere von Kinderspielplätzen fernzuhalten.
(2) Durch Tiere verursachte Verunreinigungen auf Verkehrsflächen oder in Anlagen sind von den Haltern oder Begleitpersonen unverzüglich zu beseitigen.
(3) Die Führer von Hunden haben dafür geeignete Reinigungsmaterialien (Hundekotbeutel oder vergleichbare Beutel) mitzuführen und zum Einsatz zu bringen. Die Beutel können im verschlossenen Zustand im nächsten Abfallbehälter entsorgt werden.
(4) Wer einen Hund im Gebiet der Stadt Prenzlau führt, hat eine höchstens zwei Meter lange und reißfeste Leine bei sich zu tragen, um im Bedarfsfall den Hund sofort anleinen zu können. Auf andere Bürger ist beim Ausführen des Hundes Rücksicht zu nehmen, eine Gefährdung von Menschen und Tieren ist unbedingt zu vermeiden. Andere öffentlich-rechtliche Vorschriften, wie etwa die des Waldgesetzes und der Hundehalterverordnung, insbesondere zum Führen von Hunden, zur Leinenpflicht und Maulkorbzwang sowie zum Mitnahmeverbot von Hunden auf Kinderspielplätzen, Bolzplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen, in Badeanstalten sowie an als solche gekennzeichnete öffentliche Badestellen sowie auf Friedhöfen, bleiben unberührt.
(5) An der gesamten Uckerpromenade, von der Badestraße bis hin zum Anlegesteg des Seerestaurants „Am Kap", sowie im Stadtkern innerhalb der historischen Stadtmauer, besteht eine generelle Leinenpflicht für Hunde, da dies von der Öffentlichkeit stark frequentierte Bereiche sind und dort ein besonderer Schutz der Allgemeinheit bestehen muss.

§ 10 Nutzung von Verkehrsflächen und Anlagen
(1) Die Verkehrsflächen und Anlagen sind schonend zu behandeln. Sie dürfen nur ihrer Zweckbestimmung entsprechen und bei fehlender oder zweifelhafter Zweckbestimmung nur in der üblichen Weise genutzt werden. Vorübergehende Nutzungseinschränkungen auf Hinweistafeln sind zu beachten. Es ist untersagt, auf Verkehrsflächen und in Anlagen
1. unbefugt Sträucher oder Pflanzen aus dem Boden zu entfernen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken, deren Bestand zu gefährden oder in
ihrem Erscheinungsbild zu verändern;
2. unbefugt Bänke, Tische, Kinderspiel- oder Sporteinrichtungen, Einfriedungen, Spielgeräte, Lichtmasten, Sperrvorrichtungen, Verkehrszeichen, Straßenschilder,
Hinweisschilder oder andere Einrichtungen anders als bestimmungsgemäß zu nutzen, zu entfernen, zu versetzen oder zu verdrehen;
3. zu übernachten, soweit nicht eine Ausnahme gem. § 8 Abs. 6 dieser Verordnung vorliegt;
4. auf Verkehrsflächen oder in öffentlichen Anlagen Gegenstände abzustellen oder Materialien zu lagern;
5. Sperrvorrichtungen oder Beleuchtungen zur Sicherung unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie Sperrvorrichtungen zu überwinden, Hydranten, Straßenrinnen, Einflussöffnungen oder Straßenkanäle, Abdeckung von Kanälen, Leitungen oder Schächten sowie die dazugehörigen Hinweisschilder zu verstellen, zu verschmutzen, zu verdecken oder ihre Gebrauchsfähigkeit zu beeinträchtigen.
(2) Das Aufstellen von Zelten oder ähnlichen Unterkünften ist auf Verkehrsflächen und in Anlagen untersagt.

§ 11 Imbissstuben, Schank- und Imbissstände
(1) An Imbissstuben, Schank-, Imbissständen und Kiosken u. ä. Betrieben sind Abfallbehälter sichtbar aufzustellen oder anzubringen und rechtzeitig zu entleeren.
(2) Alle Abfälle, die im Umkreis von 50 m eines der im Absatz 1 genannten Gewerbebetriebe anfallen, sind vom Gewerbetreibenden zu entfernen, sofern sie von seinem Gewerbebetrieb herrühren.

§ 12 Öffentliche Bedürfnisanstalten, Notdurft
(1) Der Aufenthalt in öffentlichen Bedürfnisanstalten ist nur zum Zweck der Verrichtung der Notdurft gestattet.
(2) Die Verrichtung der Notdurft ist außerhalb von Bedürfnisanstalten in der Öffentlichkeit verboten.

§ 13 Werbung, wildes Plakatieren
(1) Es ist verboten, auf Verkehrsflächen oder in bzw. an Anlagen - insbesondere an Bäumen, Lichtmasten, Haltestellen- oder Wartehäuschen, Stromschaltkästen, Verkehrszeichen oder sonstige Verkehrseinrichtungen, an Abfallbehältern oder an sonstigen für diese Zwecke nicht bestimmten Gegenständen oder Einrichtungen - sowie an den im Abgrenzungsbereich zu den Verkehrsflächen und Anlagen gelegenen Einfriedungen, Hauswänden und sonstigen Einrichtungen und Gegenständen Plakate, Anschläge, Schilder, Beschriftungen, Plakatständer, Geschäftsempfehlungen, Veranstaltungshinweise oder andere Werbemittel jeder Art anzubringen oder anbringen zu lassen, aufzustellen oder aufstellen zu lassen oder zugelassene Werbeflächen durch Überkleben, Übermalen oder in sonstiger Art und Weise zu überdecken oder überdecken zu lassen. Falls sich der konkrete Anbringer oder Aufsteller nicht ermitteln lässt, gilt der für die Verbreitung Verantwortliche als Adressat dieses Verbotes.
(2) Dieses Verbot gilt nicht für von der Stadt Prenzlau genehmigte Sondernutzungen und konzessionierte Werbeträger sowie für bauaufsichtsrechtlich genehmigte Werbeanlagen. Solche Werbeanlagen dürfen jedoch in der äußeren Gestaltung nicht derart vernachlässigt werden, dass sie verunstaltet wirken.
(3) Das Benutzen der Verkehrsflächen und Anlagen gemäß § 2 als Träger für Werbeanlagen ist erlaubnispflichtig und wird im Detail durch die kommunale Satzung über die
Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie öffentlicher Anlagen geregelt. Andere die Außenwerbung betreffende Vorschriften bleiben unberührt.

§ 14 Gewässer/Löschteiche
(1) Das Baden in öffentlich zugänglichen Gewässern erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die Stadt Prenzlau stellt an Badestellen keine Aufsicht.
(2) Das Betreten von zugefrorenen Gewässern erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
(3) Das Baden in Löschteichen oder öffentlich zugänglichen Brunnen ist untersagt.

§ 15 Skateboards, Kickboards, BMX-Räder, Inline-Skater
Das unbefugte Aufstellen von Einrichtungen für die Benutzung von Skateboards, Kickboards, BMX-Rädern, Inline-Skatern oder ähnlichen Sportgeräten ist auf Verkehrsflächen oder in Anlagen verboten.

§ 16 Genehmigung von Ausnahmen
(1) Von den Verboten gem. §§ 3 Abs. 4 und 5, 7 Abs. 1, 8 Abs. 6 und 13 Abs. 1 dieser Verordnung können Ausnahmen zugelassen werden. Die Ausnahmegenehmigungen
können mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
(2) Zuständig für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist der Bürgermeister als örtliche Ordnungsbehörde.

§ 17 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. gegen § 3; 2. gegen § 4; 3. gegen § 5; 4. gegen § 6; 5. gegen § 7 Abs. 1 und 3; 6. gegen § 8 Abs. 1, 3 und 6; 7. gegen § 9 Abs. 1, 2, 4 und 5; 8. gegen § 10; 9. gegen § 11; 10. gegen § 12; 11. gegen § 13 Abs. 1; 12. gegen § 14 Abs. 3; 13. gegen § 15; 14. gegen Auflagen nach § 16 Abs. 1 verstößt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 € geahndet werden.

§ 18 Inkrafttreten und Aufhebung einer ordnungsbehördlichen Verordnung
Diese Ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt Prenzlau vom 21.01.2004 und der Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten im Bereich Umwelt- und Naturschutz und öffentliche Grünanlagen für die Stadt Prenzlau und ihre Ortsteile vom 17.11.1999 außer Kraft.

Anlage 3

Hauptsatzung der Stadt Prenzlau vom 04.02.2009

Aufgrund der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau in ihrer Sitzung am 29.01.2009 folgende Hauptsatzung beschlossen:

Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Name der Gemeinde, § 2 Wappen, Flagge und Dienstsiegel, § 3 Bekanntmachungen, § 4 Förmliche Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner, § 5 Gleichberechtigung von Frau und Mann, § 6 Zuständigkeiten, § 7 Mitteilungspflicht der Stadtverordneten, § 8 Stadtverordnetenversammlung, § 9 Fachausschüsse
§ 10 Ortsteile/bewohnte Gemeindeteile, § 11 Vertretung des Bürgermeisters, § 12 Seniorenbeirat, § 13 Beirat für Menschen mit Behinderung, § 14 - gestrichen -, § 15 Sportbeirat, § 16 Inkrafttreten

§ 1 Name der Gemeinde (vergl. § 9 BbgKVerf )
(1) Die Gemeinde führt den Namen - STADT PRENZLAU -.
(2) Die Namen der Ortsteile und ihrer bewohnten Gemeindeteile werden beibehalten.
(3) Die Stadt Prenzlau hat die Rechtsstellung einer amtsfreien kreisangehörigen Stadt.
(4) Der Schriftverkehr der Stadt wird unter der Bezeichnung
STADT PRENZLAU
Der Bürgermeister
geführt.

§ 2 Wappen, Flagge und Dienstsiegel (vergl. § 10 BbgKVerf)
(1) Das Wappen der Stadt Prenzlau ist von Silber und Rot geteilt, oben ein goldbewehrter roter Adler mit einem über den Kopf gestülpten goldenen Spangenhelm, darauf
ein roter Flug, unten ein auf blauen Wellen schwimmender silberner Schwan (siehe Anlage 1).
(2) Die Verwendung des Wappens zu außerbehördlichen Zwecken bedarf der Zustimmung des Bürgermeisters.
(3) Die Flagge besteht - bei Aufhängung an einem Querholz - aus drei Längsstreifen im Verhältnis 1 : 3 : 1 in den Farben Rot - Weiß - Rot mit dem Stadtwappen im Mittelfeld (siehe Anlage 2).
(4) Das Dienstsiegel der Stadt Prenzlau enthält das Wappen der Stadt und die Umschrift: „STADT PRENZLAU - LANDKREIS UCKERMARK" (siehe Anlage 3).
(5) Die Ortsteile haben das Recht, zum Zwecke der gesellschaftlichen Repräsentation ein eigenes Ortsteilwappen und eine eigene Ortsteilflagge zu führen.

§ 3 Bekanntmachungen (vergl. § 3 BbgKVerf)
(1) Bekanntmachungen erfolgen durch den Bürgermeister.
(2) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen, erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung des vollen Wortlauts im „Amtsblatt für die Stadt Prenzlau". Dies gilt auch für ortsübliche Bekanntmachungen.
(3) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteile einer Satzung oder sonstigen ortsrechtlichen Vorschrift, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden (Ersatzbekanntmachung), dass sie im Verwaltungsgebäude der Stadt (Am Steintor 4, Haus II, Prenzlau) zwei Wochen lang zu jedermanns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden. Die Satzung muss den Inhalt der Ersatzbekanntmachung (Pläne, Karten, Zeichnungen) in
groben Zügen umschreiben. Eine Ersatzbekanntmachung wird vom Bürgermeister angeordnet. Die Anordnung muss genaue Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und zusammen mit der Satzung veröffentlicht werden.
(4) Bekanntmachungen im Zusammenhang mit Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden sowie Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden erfolgen nach Maßgabe des Absatzes 2 als ortsübliche Bekanntmachungen.
(5) Sonstige Bekanntmachungen, die nicht Bekanntmachungen nach den Absätzen 2 bis 4 sind, erfolgen durch Aushang in den Bekanntmachungskästen der Stadt Prenzlau
- vor dem Haus I, Am Steintor 4, 17291 Prenzlau
- Am Nordost-Giebel des Gebäudes der Sparkasse Uckermark, Hauptstelle, Georg-Dreke-Ring 62, 17291 Prenzlau
- An der Kreuzung Friedrichstraße/Marktberg, westliche Seite, 17291 Prenzlau
- Am Seelübber See 26, gegenüber der Bushaltestelle, 17291 Prenzlau, Ortsteil Seelübbe
- Bekanntmachungskasten westseitig am Gebäude (ehemals Dienstleistungszentrum) Woldegker Str. 26, 17291 Prenzlau, Ortsteil Dedelow.
Die Dauer des Aushangs beträgt, soweit gesetzliche Regelungen nichts anderes vorschreiben, 14 Tage. Der Tag des Anschlags ist beim Anschlag, der Tag der Abnahme ist bei Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch die Unterschrift des jeweiligen Bediensteten zu vermerken. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf der Aushangsfrist bewirkt. Die sonstigen Bekanntmachungen können daneben im Amtsblatt für die Stadt Prenzlau, in Tageszeitungen und anderen Verkündigungsblättern sowie auf den Internetseiten der Stadt Prenzlau erfolgen.
(6) Ist eine rechtzeitige Bekanntmachung in der in den Absätzen 2 bis 5 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so kann die öffentliche Bekanntmachung in anderer geeigneter Weise durchgeführt werden. Die Bekanntmachung ist in der in den Absätzen 2 bis 5 festgelegten Form zu wiederholen, sobald die Umstände dies zulassen.
(7) Die Amtsblätter sind im Internet zu veröffentlichen.

§ 4 Förmliche Beteiligung und Unterrichtung der Einwohner (vergl. § 13 BbgKVerf)
(1) Neben Einwohneranträgen (§ 14 BbgKVerf), Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden (§ 15 BbgKVerf) beteiligt die Gemeinde ihre betroffenen Einwohner in wichtigen Gemeindeangelegenheiten förmlich mit folgenden Mitteln:
a. Einwohnerfragestunden
b. Einwohnerversammlungen
c. Einwohnerunterrichtung
(2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Formen der Einwohnerbeteiligung werden in einer Satzung über die Einzelheiten der förmlic

Downloads

Niederschrift Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2009 (112.0 KB)

Anlage 4 Präsentation Zwischennutzung auf dem Marktberg -Die "Stadtfelder von Prenzlau" (1.3 MB)

Anlage 5 Präsentation Integrierte Stadtentwicklung Prenzlau (797.4 KB)

zurück Seitenanfang Seite drucken