Anlage 1 zur DS: 9/2009 (6.8 KB)
Anlage 2 zur DS: 9/2009 (35.0 KB)
Anlage 3 zur DS: 9/2009 (1.6 MB)
Anlage 4 zur DS: 9/2009 (64.9 KB)
Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2009.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Anlagen:
1. Einhaltung des Dienstweges (Schreiben Landrat vom 21.11.2008)
2. Anfragen zu Zählgemeinschaften (Schreiben MI vom 22.10.2008)
3. Rundschreiben zu § 97 BbgKVerf (Schreiben MI vom 20.11.2008)
4. Hinweise zur BbgKVerf (Schreiben Landrat vom 19.12.2008)
Inhalt der Mitteilung:
Mit Schreiben vom 21.11.2008 hat mich der Landrat des Landkreises Uckermark als allgemeine untere Landesbehörde gebeten, Sie auf den Runderlass des Ministerium des Innern III/Nr. 23/1992 vom 31.03.1992 - Einhaltung des Dienstweges - hinzuweisen. Diesen habe ich als Anlage beigefügt. Darüber hinaus möchte ich Sie über weitere Rundschreiben und sonstige Informationen des Ministerium des Innern sowie der Kommunalaufsicht des Landkreises Uckermark zur neuen Brandenburgischen Kommunalverfassung unterrichten. Die Schreiben vom 22.10.2008, 20.11.2008 und 19.12.2008 sind als Anlage beigefügt.
Bürgermeister der Stadt Prenzlau