direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Antrag 245-2/2008
Entwurf der Hauptsatzung

Downloads

Drucksache 245-2/2008 (8.4 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Wortlaut:
Die Stadtverordnetenversammlung Prenzlau beschließt die Aufnahme des nachfolgend formulierten Paragraphen in die Hauptsatzung. Die Einordnung sollte nach dem "§ Zuständigkeiten" erfolgen.
§ ... Personalangelegenheiten (§ 62 BbgKVerf)
(1) Die beamten-, arbeits- und tarifrechtlichen Entscheidungen treffen
a) für den Bürgermeister die Stadtverordnetenversammlung
b) der Bürgermeister für alle übrigen Beamten und Arbeitnehmer der Stadtverwaltung

(2) Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet auf Vorschlag des Bürgermeisters über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtenverhältnisses.
(3) Die Berufung und Abberufung der Amtsleiter erfolgt auf Vorschlag des Bürgermeisters durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.

Begründung

§ 62 BbgKVerf lässt diese Möglichkeit der Beteiligung der Stadtverordnetenversammlung zu. Es obliegt dem mehrheitlichen Willen der Stadtverordneten, ob sie in dieser Weise einen Einfluss und eine Mitverantwortung über die Besetzung leitender Funktionen in der Stadtverwaltung wahrnehmen wollen. Als Antragsteller halten wir die vorgeschlagene Regelung für sehr sinnvoll.

verantwortliches Amt / Antragsteller

SPD-Fraktion

zurück Seitenanfang Seite drucken