direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Beschlussvorlage 248/2008
Beschluss über die geprüfte Jahresrechnung 2007

Downloads

Drucksache 248/2008 (19.9 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt der geprüften Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2007 zu. Sie beschließt damit zugleich die Entlastung des Bürgermeisters gemäß § 93 Abs. 3 Gemeindeordnung des Landes Brandenburg. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlos. Der Prüfbericht wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung öffentlich ausgelegt.

Anlagen:
Prüfbericht Jahresrechnung 2007
Die Anlage ist nur in Papierform vorhanden.

Begründung

Gemäß § 93 (3) Gemeindeordnung des Landes Brandenburg beschließt die Gemeindevertretung über die geprüfte Jahresrechnung; zugleich entscheidet sie über die Entlastung des hauptamtlichen Bürgermeisters. Die Prüfung der Jahresrechnung 2007 erfolgte durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Prenzlau gemäß den gemeinderechtlichen und den gemeindehaushaltsrechtlichen Grundlagen. Das Ergebnis ist in dem "Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2007 der Stadt Prenzlau" dargestellt. Eine Übersicht über das Prüfergebnis enthält der Punkt 1.2 des Prüfberichtes. Der Prüfbericht wurde eingehend und konstruktiv beraten. Stellungnahmen und Hinweise wurden berücksichtigt, so dass keine gesonderten Stellungnahmen mehr gefordert wurden. Aus Prüfungssicht wird ein positiver Beschluss und eine uneingeschränkte Entlastung vorgeschlagen, da die Haushalts- und Kassenwirtschaft geordnet ist, sparsam und wirtschaftlich verfahren wurde und die Jahresrechnung ordnungsgemäß erstellt worden ist. Neben einem ausgeglichenen Ergebnis sind der Schuldenabbau, auch durch Sondertilgung und die nicht geplante Rücklagenzuführung besonders positiv festzustellen. Der Beschluss ist gemäß Gemeindeordnung bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres zu fassen. Aus organisatorischen Gründen und aufgrund termingebundener Sonderprüfungen konnte dies 2008 nicht erreicht werden. Da Sorgfalt Vorrang hat, ist auch eine spätere Beschlussfassung in Ausnahmefällen zulässig. Da es sich um einen Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes handelt, empfiehlt das Rechnungsprüfungsamt den Ausschuss für Finanzen und Rechnungsprüfung, sich dem Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2007 anzuschließen. Der § 93 (4) Gemeindeordnung verlangt nur die öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses. Die Zustimmung zur vierwöchigen öffentlichen Auslegung des Prüfberichtes wird empfohlen.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Rechnugsprüfungsamt

zurück Seitenanfang Seite drucken