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Beschlussvorlage 260/2008
Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses

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Drucksache 260/2008 (18.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung im Hauptausschuss am 05.01.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Hauptausschusses wird gewählt:
__________________________

Begründung

Das Verfahren zur Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden regelt § 40 (2) BbgKVerf. Demnach ist im ersten Wahlgang gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses erhält.
Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) statt. Bei Stimmengleichheit nach einer Stichwahl entscheidet das Los.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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