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Beschlussvorlage 259/2008
Wahl des Vorsitzenden des Hauptausschusses der Stadt Prenzlau

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Drucksache 259/2008 (18.2 KB)

Beschlussfolge

Abschließende Beschlussfassung im Hauptausschuss am 05.01.2009 vorgesehen.

Textauszug aus der Drucksache

Beschlussentwurf

Zum Vorsitzenden der Hauptausschusses wird gewählt:

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Begründung

Gemäß § 49 (2) Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wählen dieMitglieder des Hauptausschusses aus ihrer Mitte den Vorsitzenden. Das Verfahren zur Wahl des Vorsitzenden regelt § 40 (2) BbgKVerf. Demnach ist im ersten Wahlgang gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Hauptausschusses erhält.
Wird niemand gewählt, findet ein zweiter Wahlgang (Stichwahl) statt. Bei Stimmengleichheit nach einer Stichwahl entscheidet das Los.

verantwortliches Amt / Antragsteller

Hauptamt

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