Zur Kenntnisnahme in der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2008.
Textauszug aus der Drucksache
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Inhalt der Mitteilung zur Kenntnis.
Inhalt der Mitteilung:
Gemäß § 97 (1) BbgKVerf vertritt der Hauptverwaltungsbeamte die Gemeinde in der Gesellschafterversammlung. Er hat die Möglichkeit, einen Beschäftigten der Gemeinde mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe zu betrauen. Der Bürgermeister überträgt den ihm zustehenden Sitz im Aufsichtsrat der Wohnbau GmbH Prenzlau auf den Kämmerer der Stadt Prenzlau, Herrn Dr. Krause.
Hauptamt