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Verwaltungsleistung

Förderung von Maßnahmen in der Behindertenarbeit - Antrag

Wenn Sie eine Maßnahme zur Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft im Land Brandenburg durchführen möchten, könnten Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Online beantragen

Ausführliche Beschreibung

Bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen können Sie Projekte zur Weiterentwicklung einer inklusiven Gesellschaft beantragen. Gefördert werden Projekte freier gemeinnütziger Träger für Maßnahmen von und für Menschen mit Behinderungen, den Erfahrungsaustausch von Menschen mit Behinderungen sowie zur Beförderung von Inklusion und Empowerment. Die Maßnahmen müssen geeignet sein, Geflüchtete mit Behinderungen einzubeziehen.

Sie können hierzu einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung schriftlich vor dem Beginn der Maßnahme beim LASV einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch der Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Maßnahmen und Projekte mit denen bereits begonnen wurde sind von der Förderung ausgeschlossen.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie müssen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen einreichen. Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Konzeption (*.pdf)
  • Satzung, Gesellschaftsvertrag (*.pdf)
  • Auszug aus dem Vereinsregister, Verzeichnis der Vertretungsberechtigten, Nachweis der Vollmacht nach § 30 BGB (*.pdf)
  • Freistellungsbescheid des Finanzamtes (*.pdf)
  • Die Bewilligungsbehörde behält sich vor, weitere Nachweise einzufordern.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Wie ist der Ablauf?

Sie reichen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit allen erforderlichen Anlagen vor Beginn der Maßnahme ein.

Nach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid (sofern Ihr Antrag nicht abgelehnt werden muss). Bitte lesen Sie sich den Bescheid und die auf der ersten Seite genannten Anlagen genau durch.

Alle allgemeingültigen Anlagen und Formulare stehen Ihnen auf der LASV-Internetseite zur Verfügung. Es treffen immer nur die auf der ersten Seite des Zuwendungsbescheides genannten Anlagen für Sie zu. Besondere Anlagen werden Ihnen gesondert übergeben oder Sie finden diese auf den entsprechenden weiterführenden Seiten unserer Homepage.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen, sofern der Antrag richtig und vollständig ist.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Dezernat 53 „Zuwendungen soziale Infrastruktur“

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Zuwendungsbescheid
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise

Die Antragstellung muss rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beim LASV eingereicht werden. Mit der Durchführung des Projektes darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Begonnen wurde ein Projekt dann, wenn Lieferungs-, Leistungs- oder sonstige Verträge geschlossen bzw. Aufträge ausgelöst wurden.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)

Fachlich freigegeben am

21.03.2024

Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)

Straße:
Lipezker Str. 45
PLZ Ort:
03048 Cottbus/Chóśebuz
Bemerkung:
(Haus 5)
Telefon:
0355 2893-240
Fax:
0331 275484564
E-Mail:
post@lasv.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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