Wenn Sie einen Störstrahler in Betrieb nehmen möchten oder wesentliche Änderungen an dessen Betrieb vornehmen, müssen Sie vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Behörde für Strahlenschutz beantragen.
Sie beabsichtigen, einen Störstrahler zu betreiben oder einen bereits genehmigten Störstrahler wesentlich abzuändern? Dann benötigen Sie vorab eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie den Störstrahler in Betrieb nehmen.
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
;Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe