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Verwaltungsleistung

Zweite juristische Prüfung außerhalb des öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses Zulassung

Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen...

Ausführliche Beschreibung

Sofern Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen wurden, können Sie auf Antrag die Prüfung außerhalb des Ausbildungsverhältnisses absolvieren.

Was sind die Voraussetzungen?

Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass Sie nach Absolvierung des juristischen Vorbereitungsdienstes ohne das die Prüfung bis dahin angetreten wurde, aus dem Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg entlassen worden sind.

Welche Unterlagen benötige ich?

Antrag

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Wie ist der Ablauf?

Nach Antragstellung werden Sie zur Prüfung zugelassen.

Jeder Prüfling wird durch das Gemeinsame Juristische Prüfungsamt zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten geladen. Die schriftlichen Prüfungen finden jährlich im März, Juni, September und Dezember statt. Die Klausuren werden durch eine Erst- und Zweitkorrektur korrigiert. Die mündliche Prüfung erfolgt zwei Monate nach der schriftlichen Prüfung. Gegenstand der mündlichen Prüfung ist: Der Aktenvortrag in einem gewählten Berufsfeld nach § 27 Abs. 3 BbgJAO, und jeweils eine Prüfung in den Pflichtfächern (Strafrecht, Bürgerliches Recht und Öffentliches Recht).

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Das Prüfungsverfahren dauert etwa 3 Monate.

Welche Fristen gibt es?

Sie müssen den Zulassungsantrag 6 Wochen vor dem beabsichtigten Prüfungstermin stellen.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg

Salzburger Straße 21 - 25

10825 Berlin

Rechtsgrundlage(n)

§§ 5 DRiG, 5d (6) DRiG

§ 8 Satz 3 i. V. m. § 28 Abs. 2 Satz 7 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen im Land Brandenburg (Brandenburgische Juristenausbildungsordnung)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

06.11.2023

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA)

Straße:
Salzburger Straße 21-25
PLZ Ort:
10825 Berlin, Stadt
Telefon:
030 9013-3333
Fax:
030 9028-3784
E-Mail:
gjpa@senjustva.berlin.de
WWW Adresse:
https://www.berlin.de/sen/justiz/juristenausbildung/gemeinsames-juristisches-pruefungsamt/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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