Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel veranstalten möchte, muss diese grundsätzlich 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern und Teilnehmerinnen oder Aufruf über unterschiedliche Medien) bei der zuständigen Behörde anmelden.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein, in Ausnahmefällen ja
Keine
keine
Wenn Sie die Anmeldung online einreichen möchten:
Wenn Sie die Anmeldung postalisch einreichen möchten:
Anschließend:
4 bis 24 Stunden
Die Versammlungsanzeige muss 48h vor der Bekanntgabe der Versammlung erfolgen.
Polizeipräsidium, Behördenstab, Stabsbereich 4
(Versammlungsbehörde)
Polizeipräsidium, zuständige Polizeidirektion, Direktionsstab 4
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS)
;Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Referat 44
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe