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Verwaltungsleistung

Jahresmeldung Aalfang zusenden

Wenn Sie die Aalfischerei beruflich ausüben, müssen Sie für die Aalfischerei schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und übermitteln diese an die obere Fischereibehörde.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie die Aalfischerei beruflich ausüben, müssen Sie die Aalfischerei schriftlich/digital dokumentieren.

In diesen Aufzeichnungen geben Sie das Fanggebiet und das Gewässer, das Gesamt-Fanggewicht der Aale, den Anteil der Blankaale sowie die Art und die Einsatzzeit der jeweils verwendeten Fanggeräte an.

Fassen Sie für die Jahresmeldung diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammen und übermitteln Sie diese an die obere Fischereibehörde.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie müssen für die Aalfischerei registriert sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.

Wie ist der Ablauf?

  • Sie fassen ihre Aalfischerei zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
  • Sie übermitteln die Angaben an die obere Fischereibehörde.
  • Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Meldungen entgegen und prüft diese. Gegebenenfalls werden Fragen mit Ihnen geklärt.
  • Sie sind verpflichtet die der Meldung zugrundeliegenden Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Abteilung Landwirtschaft

Referat L4, Fachgebiet Fischerei

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Sofern in mindestens einem Monat die Aalfischerei ausgeübt wurde, ist in jedem Fall ein Eintrag vorzunehmen.

Einträge sind für alle Monate erforderlich, in denen eine Aalfischerei tatsächlich stattgefunden hat, auch wenn kein Fangerfolg zu verzeichnen war. Dies dient der vollständigen Erfassung des Fangaufwandes in der Aalfischerei.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

12.06.2023

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

Straße:
Müllroser Chaussee 54
PLZ Ort:
15236 Frankfurt (Oder)
Telefon:
0335 60676-2403
Bemerkung
(Büro Präsidentin Öffentlichkeitsarbeit)
Telefon:
0335 60676-2403
Bemerkung
(Abteilung 1 - Service und Fördermanagement)
Telefon:
0335 60676-2101
Bemerkung
(Abteilung 3 - Pflanzenschutzdienst)
Fax:
0335 60676-2404
E-Mail:
poststelle@lelf.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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