Wenn Sie Aale besetzen, müssen Sie für den Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen anfertigen. Diese fassen Sie in einer Jahresmeldung für das Kalenderjahr zusammen und senden diese an die obere Fischereibehörde.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Wenn Sie Aale besetzen, fertigen Sie für jeden Besatzvorgang schriftliche Aufzeichnungen an. Hier geben Sie an, in welchem Gewässer Sie welches Besatzmaterial besetzt haben, das Durchschnittsgewicht der Besatzfische, das Gesamtgewicht und die Herkunft des Besatzmaterials.
Wenn Sie diese Aufzeichnungen für das Kalenderjahr zusammengefasst haben, senden Sie diese an die obere Fischereibehörde.
Die obere Fischereibehörde beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Abteilung Landwirtschaft
Referat L4, Fachgebiet Fischerei
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe