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Verwaltungsleistung

Fischereifahrzeug zur Aalfischerei löschen

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, müssen Sie die Abmeldung unverzüglich der zuständigen unteren Fischereibehörde melden.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Ausführliche Beschreibung

  • Wenn Sie ein Fischereifahrzeug nicht mehr für die Aalfischerei einsetzen möchten, muss dies der zuständigen unteren Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Fischereifahrzeug zur Aalfischerei abmelden).
  • Sie geben Ihre Kontaktdaten und Ihre Registriernummer sowie den Zeitpunkt, ab wann das Fischereifahrzeug für die Aalfischerei abgemeldet werden soll und machen Angaben zum Fischereifahrzeug.
  • Die untere Fischereibehörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Verzeichnis.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Sie müssen zur Aalfischerei registriert gewesen sein, d.h. eine Registriernummer besitzen.
  • Das Fischereifahrzeug muss im dafür vorgesehenen Verzeichnis erfasst sein.

Wie ist der Ablauf?

  • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen unteren Fischereibehörde ab.
  • In der Abmeldung sind die Kontaktdaten, die Registriernummer, Zeitpunkt der Abmeldung des Fahrzeugs zur Aalfischerei und Angaben zum Fischereifahrzeug anzugeben.
  • Ihr registriertes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird aus dem Verzeichnis gelöscht.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

12.06.2023

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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