Sie wollen Ihr Prüflabor oder Messstelle notifizieren lassen? Informieren Sie sich hier.
Als Prüflabor und Messstelle müssen Sie zur Wahrnehmung staatlich veranlasster Prüf- und Überwachungsaufgaben notifiziert sein. Dazu muss Ihr Prüflabor oder Ihre Messstelle bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Entscheidung zu Ihrer Eignungsüberprüfung wird Ihnen in Form eines entsprechenden Bescheides bekanntgegebenen. Dieser wird bundesweit anerkannt.
Dieses Verfahren gilt in den Umweltbereichen Abfallwirtschaft und Immissionsschutz.
Im Ausland ausgestellte gleichwertige Nachweise werden anerkannt.
Ihr Prüflaboratorium/Ihre Messstelle muss:
Es fallen Gebühren an. Deren Höhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Der jeweilige Gebührenrahmen ist der Gebührenordnung des ehemaligen Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) vom 22.11.2011 zu entnehmen.
Bitte richten Sie einen Antrag unter Beifügung der erforderlichen Nachweise zur Prüfung der Voraussetzung einer Notifizierung an die zuständige Stelle. Diese prüft Ihre Eignung als Prüflaboratorium oder Messestelle.
Die Prüfung des Antrages beginnt mit Vorliegen der kompletten Unterlagen. Die Prüfung dauert 3 (Abfall) beziehungsweise 4 Monate (gemäß 41. BImSchV).
Die Notifizierung wird für maximal 5 Jahre erteilt. Einen Antrag auf Erneuerung sollten Sie spätestens 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.
Landesamt für Umwelt (LfU)
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Gegen einen Bescheid zur Anerkennung von Prüflaboratorien und Messstellen kann Widerspruch beim Landesamt für Umwelt (LfU) eingelegt werden.
Die Bekanntmachung der bundesweit gültigen Notifizierung erfolgt im Recherche-System-Messstellen-Sachverständige (ReSyMeSa).
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe