Für die Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen können Sie einen Antrag auf Landesförderung stellen.
Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Das Land gewährt Zuwendungen für Maßnahmen, die der Sicherung, Erhaltung, Restaurierung von Baudenkmalen, beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen dienen.
Denkmalschutz und Denkmalpflege obliegen dem Land, den Landkreisen und Gemeinden. Fachbehörde ist das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum. Es berät und unterstützt die Denkmalschutzbehörden in der Denkmalpflege und dem Denkmalschutz.
Pflicht eines jeden Denkmaleigentümers ist es, das Denkmal zu erhalten und zu pflegen. Hierzu kann eine von der Fachbehörde bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung herangezogen werden. Sie umfasst im Wesentlichen eine Analyse des Bestandes, eine Beschreibung von geplanten Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzung.
Jeder Denkmaleigentümer hat einen Anspruch auf die gesetzlich geregelten steuerlichen Erleichterungen, wenn er sein Denkmal in Absprache mit den zuständigen Behörden erhält und nutzt.
Für die Sicherung, Erhaltung und Restaurierung von Denkmalen besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung zu stellen. Sowohl das Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum als auch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur bieten verschiedene Möglichkeiten an, Anträge zu stellen.
Die von der Fachbehörde bestätigte denkmalpflegerische Zielstellung ist Bestandteil eines Antrages für die Bewilligung finanzieller Zuwendungen zum Erhalt des Denkmals.
Sie senden den vollständig ausgefüllten Antrag an die zuständige Stelle.
Wird eine Zuwendung bewilligt, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid.
Mit den geplanten Maßnahmen, für die finanzielle Unterstützung beantragt worden ist, darf erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.
Soweit erforderlich, kann ein Antrag zum vorzeitigen Maßnahmebeginn gestellt werden. Eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn kann nur vor Beginn der geplanten Maßnahme erteilt werden.
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt, wenn alle Voraussetzungen des Zuwendungsbescheides erfüllt sind.
Dem Zuwendungsgeber sind die Verwendungsnachweise zur Prüfung vorzulegen.
zwischen 6 und 9 Monaten
je nach Förderprogramm unterschiedlich
Abhängig vom jeweiligen Förderprogramm:
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
oder
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg (MWFK)
Widerspruchsverfahren / Klage beim Verwaltungsgericht
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe