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Verwaltungsleistung

Genehmigung zur Suche nach Bodendenkmalen mit Sonden und anderen technischen Hilfsmitteln

Die Suche nach Bodendenkmalen mit technischen Hilfsmitteln bedarf einer Genehmigung.

Formulare

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


Ausführliche Beschreibung

Der Denkmalbegriff umfasst alle Arten von beweglichen und unbeweglichen archäologischen Fundobjekten aus allen Epochen der Menschheitsgeschichte. Das können zum Beispiel Keramikscherben, Münzen und Schmuck sein, genauso wie Siedlungsreste, Gräberfelder oder Befestigungsanlagen.

Jede Suche mit technischen Hilfsmitteln, die darauf abzielt Denkmale zu entdecken, muss genehmigt werden.

Bei allen archäologischen Fundstücken ist davon auszugehen, dass es sich um Bodendenkmale handelt. Schlägt der Metalldetektor an, ist erst nach dem Ausgraben des Fundes klar, was gefunden wurde. Jede Grabung bedeutet aber zugleich die Zerstörung der Fundstelle und oft auch die Zerstörung weiterer Funde in der Nähe, denn nicht alle Funde sind aus Metall.

Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Nachforschungen besteht.

Um die Gefährdung von Bodendenkmalen zu minimieren und die Wahrung des öffentlichen Interesses zu gewährleisten, müssen entsprechende Nachforschungen unter Einhaltung des Denkmalschutzgesetzes und der entsprechenden Prospektionsstandards und Dokumentationsrichtlinien des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege erfolgen.

Was sind die Voraussetzungen?

Eine Genehmigung erteilt die zuständige Stelle nur, wenn die Einhaltung des Denkmalschutzgesetzes und der Dokumentationsrichtlinien gewährleistet werden kann.

Eine Befähigung für begrenzte Nachforschungen mit technischen Hilfsmitteln kann über die Absolvierung des Lehrgangs für ehrenamtlich Beauftragte der Landesarchäologie erworben werden.

Welche Unterlagen benötige ich?

Antrag auf Nachforschung (Suchgenehmigung)

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Sie stellen einen Antrag auf Nachsuche mit technischen Hilfsmittel bzw. für die betreffenden Flächen / Gebiete.

Nach Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen eine Genehmigung erteilt, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen sein.

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise

Um sicherzustellen, dass durch die Nachforschung Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden, bietet das BLDAM Kurse für ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger an.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

10.07.2023

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

Straße:
Wünsdorfer Platz 4
PLZ Ort:
15806 Wünsdorf
Telefon:
033702 211-1200
Fax:
033702 211-1202
E-Mail:
poststelle@bldam-brandenburg.de
WWW Adresse:
https://www.bldam-brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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