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Verwaltungsleistung

Grabungsgenehmigung beantragen

Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern sind genehmigungspflichtig.

Formulare

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


Ausführliche Beschreibung

Die Suche und Grabung nach Bodendenkmalen sowie Bergung von Bodendenkmalen aus Gewässern, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle.

Vorhaben in Grabungsschutzgebieten, die verborgene Denkmale gefährden können, bedürfen der Genehmigung der zuständigen Stelle. Eine bisherige landwirtschaftliche Nutzung ist genehmigungsfrei, eine Nutzungsänderung bedarf jedoch einer Genehmigung.

Die Genehmigung kann unter Auflagen erteilt werden, z.B.:

  • Leitung der Maßnahme durch einen Sachverständigen mit einem abgeschlossenen Universitätsstudium in einem archäologischen Fach
  • Vorlage eines detaillierten Grabungs-/Nachforschungskonzeptes
  • Sicherstellung der richtlinienkonformen Behandlung, Sicherung und Dokumentation der Bodenfunde
  • Sicherstellung der richtlinienkonformen Dokumentation von Befundinformationen

Was sind die Voraussetzungen?

Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden oder ein überwiegendes öffentliches Interesse an den Nachforschungen besteht.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag
  • die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen, z.B. Lageplan, Katasterkarte oder Grundkarte mit Eintragungen
  • Vorlage eines Grabungs-/Nachforschungskonzeptes u. a. mit wissenschaftlicher/denkmalpflegerischer Fragestellung und Angabe der zum Einsatz kommenden Geräte und Hilfsmittel

Wie ist der Ablauf?

Sie stellen für die betreffenden Flächen / Gebiete einen Antrag auf Genehmigung.

Nach Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen eine Genehmigung erteilt, wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Genehmigung kann mit Auflagen versehen sein.

Welche Fristen gibt es?

Keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruchsverfahren / Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise

Um sicherzustellen, dass durch die Suche Bodendenkmale oder Quellen für die Forschung nicht gefährdet werden, bietet das BLDAM Kurse für ehrenamtliche Bodendenkmalpflege an.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

10.07.2023

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

Straße:
Wünsdorfer Platz 4
PLZ Ort:
15806 Wünsdorf
Telefon:
033702 211-1200
Fax:
033702 211-1202
E-Mail:
poststelle@bldam-brandenburg.de
WWW Adresse:
https://www.bldam-brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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