direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Verwaltungsleistung

Feststellung der Denkmaleigenschaft beantragen

Sie können die Denkmaleigenschaft Ihres eingetragenen Denkmals durch Verwaltungsakt feststellen lassen.

Online beantragen

Ausführliche Beschreibung

Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum in einer Denkmalliste erfasst.

Die Denkmallisten werden getrennt nach Bodendenkmalen, Baudenkmalen und beweglichen Denkmalen geführt.

Eigentümer oder sonstige Verfügungsberechtigte können die Feststellung der Denkmaleigenschaft durch einen Verwaltungsakt beantragen.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie sind Eigentümer oder Verfügungsberechtigter des Denkmals oder ein Bevollmächtigter beziehungsweise Vertretungsbefugter.

Das Denkmal muss bereits in der Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen sein.

Ein Feststellungsantrag ist nur zulässig, wenn das Denkmal nach Inkrafttreten des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz von 2004 am 24.05.2004 in die Denkmalliste des Landes Brandenburg eingetragen war.

Bei Denkmalen, die zu einem früheren Zeitpunkt in die entsprechenden Denkmallisten oder -verzeichnisse eingetragen wurden, ist ein solcher Antrag nicht möglich.

Hinweis: Kein Feststellungsantrag möglich, solange die Denkmaleigenschaft nicht durch die zuständige Stelle geklärt ist.

Welche Unterlagen benötige ich?

Antrag

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Sie stellen einen Antrag auf Feststellung der Denkmaleigenschaft durch Verwaltungsakt für ein Objekt bei der zuständigen Stelle.

Sie erhalten einen Feststellungsbescheid.

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Die Eintragung in die Denkmalliste erfolgt ausschließlich von Amts wegen und kann nicht von Ihnen beantragt werden.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

06.07.2023

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum

Straße:
Wünsdorfer Platz 4
PLZ Ort:
15806 Wünsdorf
Telefon:
033702 211-1200
Fax:
033702 211-1202
E-Mail:
poststelle@bldam-brandenburg.de
WWW Adresse:
https://www.bldam-brandenburg.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

zurück Seitenanfang Seite drucken