Das Schwerpunktbereichsstudium wird durch die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung abgeschlossen.
Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bildet neben der staatlichen Pflichtfachprüfung einen Bestandteil der Ersten Juristischen Prüfung. Sie ist somit Teil der Abschlussprüfung des Studiums und Voraussetzung für die Zulassung zum Referendariat.
Zur Prüfung werden Sie durch die jeweilige Hochschule zugelassen, wenn Sie einen schriftlichen Antrag gestellt haben sowie alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
keine
abhängig von der jeweiligen Hochschule
abhängig von der jeweiligen Hochschule
die jeweilige Hochschule
Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Hochschule
Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht
Sie sollten sich im Vorfeld über den Verfahrensablauf und die Voraussetzungen bei der jeweiligen Hochschule (z.B. dem Prüfungsamt) informieren.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe