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Verwaltungsleistung

Zerlegung eines Flurstücks im Liegenschaftskataster in mehrere neue Flurstücke

Sie haben ein Grundstück, das Sie teilen möchten? Dafür müssen Sie eine Teilungsvermessung / Zerlegung eines Flurstücks beantragen.

Ausführliche Beschreibung

Sie möchten Ihr Grundstück teilen, zum Beispiel, weil Sie eine Teilfläche verkaufen wollen? Dann müssen Sie das Grundstück zunächst vermessen lassen. Dadurch entsteht die von Ihnen gewünschte neue Grenze, die mit Grenzzeichen vor Ort gekennzeichnet wird. Dies kann ein ansässiger, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder eine öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin für Sie erledigen oder die zuständige Katsterbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Damit aus Ihrem bisherigen Grundstück neue Grundstücke entstehen, müssen nach der Vermessung noch zwei Behörden aktiv werden. Zuerst die Katasterbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt und danach das zuständige Grundbuchamt. Die Katasterbehörde wird automatisch aktiv, sobald die für die Vermessung beauftragte Stelle alle Unterlagen dort eingereicht hat.

Mit der Information über die neuen Flurstücke kann auf Antrag das Grundbuchamt im Grundbuch die neuen Grundstücke bilden. Wenn dies abgeschlossen ist, ist Ihr Grundstück geteilt und Sie können über die neuen Grundstücke verfügen.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

  • Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
  • eine erbbauberechtigte Person,
  • eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
  • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

sind.

Welche Unterlagen benötige ich?

Angaben zu den betroffenen Grundstücken / Flurstücken

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung

Wie ist der Ablauf?

Antragstellung, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Bildung der neuen Flurstücke im Liegenschaftskataster

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Katasterbehörden der Landkreise und der kreisfreien Städte

Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

28.02.2023

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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