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Verwaltungsleistung

Aufstellung von Fliegenden Bauten anzeigen

Aufstellung von Fliegenden Bauten anzeigen

Formulare

Das Prüfbuch ist im Original vorzulegen. Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin am Fliegenden Bau erforderlich.


Ausführliche Beschreibung

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden (z. B. Fahrgeschäfte, Zelte usw.). Für das Aufstellen ist eine sogenannte Gebrauchsabnahme durch die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde durchzuführen, deshalb muss die Aufstellung angezeigt werden.

Was sind die Voraussetzungen?

Der Gebrauch wird erlaubt, wenn

a) die Übereinstimmung des Fliegenden Baus mit den Bauvorlagen,

b) die Einhaltung der Nebenbestimmungen in der Ausführungsgenehmigung,

c) die Standsicherheit des Fliegenden Baus im Hinblick auf die örtlichen Bodenverhältnisse

bestätigt werden kann.

Welche Unterlagen benötige ich?

Anzeige zur Gebrauchsabnahme

Prüfbuch des fliegenden Baus

Lageplan/ Bestuhlungsplan (ggf.)

Welche Gebühren fallen an?

Zeitgebühr

Gemäß Tarifstelle 6.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

Anordnung von Auflagen bzw. Untersagung gemäß Tarifstellen 6.6-6.7 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

100-250€

Wie ist der Ablauf?

Das Prüfbuch ist der Bauaufsicht vor der Gebrauchsabnahme des Fliegenden Baus vorzulegen. Anschließend ist mit der Bauaufsicht der Abnahmetermin zu vereinbaren. An diesem hat der anzeigende Betreiber des Fliegenden Baus bzw. der vom ihm zuvor schriftlich Bevollmächtigte persönlich teilzunehmen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

ca. 1 Woche

Welche Fristen gibt es?

Die Anzeige muss rechtzeitig vor Gebrauch erfolgen.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Fachlich freigegeben am

17.02.2023

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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