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Verwaltungsleistung

Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden

Wie erfolgt die Abmeldung eines Hundes in der Kommune?

Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Wohnort im Verwaltungsgebiet
  • Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
  • Einreichung aller erforderlichen Unterlagen

Welche Unterlagen benötige ich?

- Antrag schriftlich, online oder persönlich

- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim

- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes

- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune

Welche Gebühren fallen an?

Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Wie ist der Ablauf?

Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden

Ihr Ansprechpunkt

Ordnungsamt der jeweiligen Kommune

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Amt Peitz und ZV Dikom

Fachlich freigegeben am

17.09.2024

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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