direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Verwaltungsleistung

Betriebsgenehmigung für unbemannte Fluggeräte

Rechtsgrundlage(n)

1. EU VO: 947/2019  
2. § 21b Absatz 2 LuftVO
3. Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder (Aktualisierung in Arbeit)

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

zurück Seitenanfang Seite drucken