Sie haben als Sachverständige bereits eine Niederlassung und möchten nun eine Zweigniederlassung anmelden? Informieren Sie sich hier.
Onlineverfahren möglich: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Die Errichtung einer Zweigniederlassung als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.
Wenn Sie eine Zweigniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.
Hierzu zählen:
Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:
1. zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweigniederlassung
2. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen
3. sowie zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.
Gebühren nach Tarifstelle 7.4.4 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 50€
Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweigniederlassung des oder der Sachverständigen erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen.
Keine
Brandenburgische Ingenieurkammer K. d. ö. R.
Klage gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe