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Verwaltungsleistung

Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende

Freiwillige Zahlung der Kommunen an Auszubildende und Studierende pro Semester bzw. Ausbildungshalbjahr.

Ausführliche Beschreibung

Begrüßungsgeld ist eine freiwillige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

Was sind die Voraussetzungen?

Das Datum der Anmeldung des Haupt- oder des alleinigen Wohnsitzes in der Stadt darf nicht mehr als drei Monate vor Beginn der Ausbildung/des Studiums liegen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Studierende:
    • Immatrikulationsbescheinigung bei Erstbeantragung, bei Folgeanträgen Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung für das jeweils laufende Semester
  • Auszubildende:
    • bei schulischer Berufsausbildung: Schulbescheinigung für das jeweils laufende Ausbildungshalbjahr
    • bei dualer Berufsausbildung: Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes, in der versichert wird, dass die/der jeweilige Auszubildende ihre/seine Ausbildung in dem jeweiligen Ausbildungshalbjahr in dem sich in der Kommune befindlichen Ausbildungsbetrieb absolviert

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen gibt es?

Die Fristen sind für das 1. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.03. - 30.06. und für das 2. Ausbildungshalbjahr/Semester 01.09. - 31.12. des jeweiligen Jahres.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Bürgeramt, Pass- und Meldewesen

Rechtsgrundlage(n)

Richtlinie der Kommune über die Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende und Auszubildende

Hinweise

Das Begrüßungsgeld gilt als eigenes Einkommen.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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