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Verwaltungsleistung

Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen

Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.

Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

  •  Absperrungen, Bauzäune
  •  Container
  •  Baugerüste, Baumaschinen
  •  Baustelleneinrichtung
  •  Ablagerung von Baumaterialien
  •  Befahren von Gehbahnen

Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg

Fachlich freigegeben am

05.07.2022

Straßenverkehrsbehörde

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75313
Telefon:
03984 75314
Fax:
03984 75390
E-Mail:
verkehrsbehoerde@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Franziska Dähn
Position
SB Straßenverkehr
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75314
Fax:
03984 75390
E-Mail:
verkehrsbehoerde@prenzlau.de
Name
Frau Bianca Jangnow
Position
SB Straßenverkehr/Gewerbe
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75313
Fax:
03984 75390
E-Mail:
verkehrsbehoerde@prenzlau.de

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

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