Als Fachkraft mit Berufsausbildung, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten hat, können Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu einer maximalen Gesamtdauer von sechs Monaten beantragen.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Sie haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte erhalten. Diese Aufenthaltserlaubnis kann insgesamt für bis zu sechs Monate ausgestellt werden. Sollte diese 6-Monats-Frist noch nicht ausgeschöpft sein, können Sie - u. a. unter der Voraussetzung, dass Sie weiter Ihren Lebensunterhalt sichern - die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Mit der Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche können Sie eine Probebeschäftigung, zu deren Ausübung die Qualifikation befähigt, für bis zu zehn Stunden in der Woche ausüben.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen, das heißt:
Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung:
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Kostenhöhe:
Bemerkung:
Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Dauer: ca. 8
Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:
Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei
Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer: maximal 6 Monate
Die Aufenthaltserlaubnis wird maximal für sechs Monate ausgestellt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn diese 6-Monats-Frist noch nicht ausgeschöpft wurde.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über den Höchstzeitraum von sechs Monaten hinaus ist ausgeschlossen, wenn innerhalb der Gültigkeit keine angemessene Erwerbstätigkeit gefunden werden konnte. Eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit Berufsausbildung kann nur erneut erteilt werden, wenn sich der Ausländer nach seiner Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten hat, wie er sich zuvor im Bundesgebiet aufgehalten hat.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit.
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg,
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe