direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Verwaltungsleistung

Als unter 16-jährige Person den Personalausweis beantragen

Wenn Sie jünger als 16 Jahre alt sind, können Ihre Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigen für Sie einen Personalausweis beantragen.

Ausführliche Beschreibung

Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen. Das gilt auch für Kinder (ab Geburt). Als unter 16-jährige Person müssen Sie von Ihren Eltern begleitet werden. Ihre Eltern oder Erziehungsberechtigen übernehmen die Antragstellung für Sie.
Ihr Personalausweis ist 6 Jahre gültig und muss danach neu beantragt werden. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn

  • Eintragungen unrichtig werden oder
  • das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.
Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.
Der neue Personalausweis ist mit der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ausgestattet. Bei Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von 16 Jahren ist diese Funktion automatisch abgeschaltet. Eine spätere Aktivierung (ab 16 Jahre) ist in dem Bürgeramt am Hauptwohnsitz gebührenfrei möglich.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird. Dabei fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an, das heißt, die Kosten der Ausstellung steigen.

Was sind die Voraussetzungen?

Sie können mit unter 16 Jahren einen Personalausweis erhalten, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
  • in Deutschland gemeldet sind.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie beziehungsweise die oder der Erziehungsberechtigte müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • alter Personalausweis, alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein altes Identitätsdokument, vorhanden: Geburtsurkunde
  • Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen

Welche Gebühren fallen an?

  • EUR 22,80
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Wie ist der Ablauf?

Ihre Eltern beziehungsweise Ihre Erziehungsberechtigten müssen den Personalausweis persönlich und zusammen mit Ihnen beim Bürgeramt beantragen:

  • Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen beide Elternteile den Antrag gemeinsam, wenn sie gemeinsam sorgeberechtigt sind. Ein sorgeberechtigtes Elternteil kann sich per Vollmacht durch das andere sorgeberechtigte Elternteil vertreten lassen.
  • Die Kinder und Jugendlichen, für die die Antragstellung erfolgt, müssen ebenfalls persönlich erscheinen, da die Behörde ihre Identität prüft. Außerdem müssen sie unterschreiben, wenn sie zum Antragszeitpunkt 10 Jahre oder älter sind.
  • Bei Kindern ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke zur Speicherung  im Dokument abgenommen.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Der Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH in Berlin hergestellt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Welche Fristen gibt es?

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

örtliche Personalausweisbehörde

Ihr Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion

Telefon +49 1801 333333

E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten

Mo 08:00 - 17:00 Uhr

Di 08:00 - 17:00 Uhr

Mi 08:00 - 17:00 Uhr

Do 08:00 - 17:00 Uhr

Fr 08:00 - 17:00 Uhr

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Fachlich freigegeben am

26.08.2021

Einwohnermeldewesen / Bürgerservice

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75319
Telefon:
03984 75320
Telefon:
03984 75321
Telefon:
03984 75322
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Caroline Ramm
Position
SGL Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75319
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Frau Elke Stoffregen
Position
SB Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75320
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Frau Sandra Hidde
Position
SB Einwohnermeldewesen/Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75320
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Frau Dörte Eberwein
Position
SB Einwonermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75320
Fax:
03984 75391

Öffnungszeiten

Mo: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Di: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 08:00 - 12:30 Uhr
nur Empfang & Stadtkasse
Do: 08:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Am Seeweg
Parkplatz: 60
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8
Behindertenparkplatz: 1

zurück Seitenanfang Seite drucken