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Verwaltungsleistung

Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis für eine D-Klasse haben und diese bald ausläuft, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Verlängerung beantragen.

Ausführliche Beschreibung

Die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E ist höchstens 5 Jahre gültig. Wenn Sie eine solche Fahrerlaubnis haben und sie bald ausläuft, können Sie sie verlängern lassen. Den Antrag stellen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts. Die Verlängerung ist ebenfalls höchstens 5 Jahre gültig.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Sie haben einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnis der Klasse D, D1, DE oder D1E.
  • Sie sind geeignet, einen Bus zu führen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktueller Führerschein
  • biometrisches Foto
  • Nachweis über das Sehvermögen (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (nicht älter als 1 Jahr)
  • wenn Sie 50 Jahre oder älter sind: leistungspsychologisches Gutachten (nicht älter als 1 Jahr)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Abhängig vom Einzelfall

Welche Fristen gibt es?

Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen.

Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis stellen, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal eine entsprechende Fahrerlaubnis innehatten, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der kreisangehörigen großen Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Ihr Ansprechpunkt

Fahrerlaubnisbehörde

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Hinweise

Sie bekommen immer einen neuen Führerschein.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

24.04.2023

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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