Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing).
Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.
in Brandenburg zusätzlich:
die Gebühren richten sich nach den Regelungen im jeweiligen Bundesland
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Gegen den Bescheid und die Festsetzung der Verwaltungsgebühr kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) Berlin
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe