direkt zum Seiteninhalt direkt zum Seitenmenü direkt zum Hauptmenü

Verwaltungsleistung

Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung

Wenn Sie beruflich Schädlinge mit Giften bekämpfen wollen, dürfen Sie das nicht einfach tun, sondern Sie müssen zuerst die Behörden informieren, die dafür zuständig sind.

Ausführliche Beschreibung

Die zuständige Stelle bestätigt mit Hilfe des Sachkundeausweises zur Schädlingsbekämpfung, dass Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen.

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

23.10.2020

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

zurück Seitenanfang Seite drucken