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Verwaltungsleistung

Ausgleichszahlung nach § 38 Abs. 2 Atomgesetz (strahlenbelastetes/radioaktiv belastetes Wild)

Rechtsgrundlage(n)

§ 38 Abs. 2 Atomgesetz

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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