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Verwaltungsleistung

Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen

Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.

Formulare

keine


Ausführliche Beschreibung

Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

Was sind die Voraussetzungen?

Einsichtnahme in die eigenen Daten:

  • Sie sind wahlberechtigt

Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

  • Sie sind wahlberechtigt und
  • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann Fertigung von

Auszügen von Daten anderer Personen:

  • Sie sind wahlberechtigt und
  • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

Welche Unterlagen benötige ich?

  • für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
  • für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
  • für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder  Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

Welche Gebühren fallen an?

keine

Wie ist der Ablauf?

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
folgendermaßen ein:

  • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
  • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
  • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das  Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

keine

Welche Fristen gibt es?

Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Wahlbehörde der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes/der Verbandsgemeinde

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern des Landes NRW

Fachlich freigegeben am

27.10.2020

Wahlen

Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75110
Telefon:
03984 75310
Telefon:
03984 75319
Fax:
03984 75191
Fax:
03984 75390
Fax:
03984 75391
E-Mail:
wahlleiter@prenzlau.de

Ansprechpartner

Name
Frau Caroline Ramm
Position
SGL Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75319
Fax:
03984 75391
E-Mail:
buergerservice@prenzlau.de
Name
Herr Matthias Schmidt
Position
stellv. Wahlleiter
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75310
Fax:
03984 75390
E-Mail:
wahlleiter@prenzlau.de
Name
Frau Maren Schön
Position
Wahlleiterin
Straße:
Am Steintor 4
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75110
Fax:
03984 75191
E-Mail:
wahlleiter@prenzlau.de

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr
Di: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Seeweg
Parkplatz: 60

Diesterweggrundschule
Behindertenparkplatz: 1

Seeweg
Behindertenparkplatz: 2

Diesterweggrundschule
Parkplatz: 8

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