Wenn Sie einen deutschen Kinofilm auf DVD, Video-on-Demand oder Blu-ray Disc herausbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Die Filmförderungsanstalt (FFA) fördert die Veröffentlichung und Markteinführung deutscher Kinofilme auf DVD und/oder VoD.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 600.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.
Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung 6 Mal im Jahr.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Hinweis:
Sie können Anträge auf Videoförderung zeitgleich mit Anträgen auf Verleihförderung stellen.
Anträge können stellen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Ihr Antrag bewilligt wurde, müssen Sie einreichen:
Für die Auszahlung der ersten Rate müssen Sie einreichen:
Für die Auszahlung der Schlussrate müssen Sie einreichen:
Sie müssen den Antrag online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.
von Einreichung bis Förderentscheidung
keine
Zuständig ist die Filmförderungsanstalt
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe