Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke ist eine Betriebserlaubnis erforderlich.
formloser Antrag
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja, da zum Teil Unterlagen im Original beziehungsweise als beglaubigte Kopie beigefügt werden müssen
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Eine Betriebserlaubnis für eine Krankenhausapotheke ist schriftlich bei der zuständigen Behörde zu beantragen.
Wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die Anforderungen gemäß § 14 Apothekengesetz erfüllt sind, ist die Betriebserlaubnis gemäß Antrag zu erteilen.
Dokumente gemäß § 14 Apothekengesetz sind vorzulegen.
Genauere Angaben zu Art und Umfang macht die jeweilige örtlich zuständige Behörde.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Gebühr für die Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis kann beim LAVG erfragt werden.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Die Bearbeitungsdauer kann beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfragt werden.
Unterschiedliche Regelungen in den Ländern.
Die Fristen können beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfragt werden.
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Abteilung Gesundheit
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz (SGFV)
Referat 44: Pharmazie, Umwelthygiene und Toxikologie
Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe