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Verwaltungsleistung

Betriebserlaubnis für Krankenhausapotheke beantragen

Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Betriebserlaubnis. Diese können Sie bei der örtlich zuständigen Stelle beantragen.

Formulare

formloser Antrag

Onlineverfahren möglich: nein     

Schriftform erforderlich: ja, da zum Teil Unterlagen im Original beziehungsweise als beglaubigte Kopie beigefügt werden müssen

Persönliches Erscheinen nötig: ja


Ausführliche Beschreibung

Wenn Sie als Trägerin oder Träger eines Krankenhauses eine Krankenhausapotheke betreiben wollen, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.

Die Krankenhausapotheke ist Funktionseinheit eines Krankenhauses. Sie ist für die sichere und ordnungsgemäße Versorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zuständig.

Außerdem informiert und berät sie Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Patientinnen und Patienten über die eingesetzten Arzneimittel und Medizinprodukte.

Um die Betriebserlaubnis erhalten zu können, müssen Sie die vorgeschriebenen Räumlichkeiten nachweisen und eine Apothekerin oder einen Apotheker, die oder der die Voraussetzungen des Apothekengesetzes erfüllt, als Leitungskraft beschäftigen.

Ein Krankenhaus benötigt nicht zwingend eine eigene Krankenhausapotheke, sondern kann sich auch von der Apotheke eines anderen Krankenhauses oder einer öffentlichen Apotheke (krankenhausversorgende Apotheke) auf vertraglicher Basis versorgen lassen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Sie müssen eine Apothekerin oder einen Apotheker anstellen, die oder der die Voraussetzungen des Apothekengesetzes erfüllt
  • Nachweise über die nach der Apothekenbetriebsordnung vorgeschriebenen Räume für Krankenhausapotheken

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweis der für eine Krankenhausapotheke vorgeschriebenen Räume:
    • Grundriss der Apothekenbetriebsräume
    • Größe, Lage, Einrichtung sowie Funktionsbezeichnungen der einzelnen Apothekenbetriebsräume müssen ersichtlich sein
    • Bei Neueröffnung: Kopie der Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde
  • Mitteilung über die Anzahl der Mitarbeitenden, untergliedert nach Fachpersonal und sonstigem Personal

Von der Leiterin oder dem Leiter der Krankenhausapotheke sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Ausweisdokument, gegebenenfalls Staatsangehörigkeitsnachweis
  • tabellarischer Tätigkeitsnachweis nach der Approbation als Apothekerin oder Apotheker
  • Approbationsurkunde (beglaubigte Kopie oder Abschrift)
  • Führungszeugnis, Belegart 0 zur Vorlage bei einer Behörde
  • ärztliche Bescheinigung zur Eignung, eine Apotheke ordnungsgemäß zu leiten (nicht älter als 3 Monate)
  • Erklärung über
    • die Geschäftsfähigkeit
    • eventuelle Strafverfahren, berufsgerichtliche Verfahren und Ermittlungsverfahren sowie zur Berechtigung der Berufsausübung im Hinblick auf die Prüfung der Zuverlässigkeit
    • den Betrieb weiterer Apotheken
    • das vollständige Vorliegen aller Verträge und Vereinbarungen, die mit der Errichtung und dem Betrieb der Apotheke im Zusammenhang stehen
    • die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr für die Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis kann beim LAVG erfragt werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer kann beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfragt werden.

Welche Fristen gibt es?

Den Betrieb Ihrer Krankenhausapotheke dürfen Sie erst aufnehmen, wenn die zuständige Behörde Ihnen die Erlaubnis dazu erteilt hat.

Die Fristen können beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfragt werden.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)

Abteilung Gesundheit  

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

26.08.2024

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit

Adressart:
Adresse
Straße:
Großbeerenstraße 181-183
PLZ Ort:
14482 Potsdam
Adressart:
Postanschrift
Straße:
Postfach:
Postfach 90 0236
PLZ Ort:
14438 Potsdam
Telefon:
0331 8683-801
Fax:
0331 8683-809
E-Mail:
gesundheit.office@lavg.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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