Für den Betrieb einer Krankenhausapotheke benötigen Sie eine Betriebserlaubnis. Diese können Sie bei der örtlich zuständigen Stelle beantragen.
formloser Antrag
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja, da zum Teil Unterlagen im Original beziehungsweise als beglaubigte Kopie beigefügt werden müssen
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Wenn Sie als Trägerin oder Träger eines Krankenhauses eine Krankenhausapotheke betreiben wollen, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Die Krankenhausapotheke ist Funktionseinheit eines Krankenhauses. Sie ist für die sichere und ordnungsgemäße Versorgung von einem oder mehreren Krankenhäusern mit Arzneimitteln und apothekenpflichtigen Medizinprodukten zuständig.
Außerdem informiert und berät sie Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte sowie Patientinnen und Patienten über die eingesetzten Arzneimittel und Medizinprodukte.
Um die Betriebserlaubnis erhalten zu können, müssen Sie die vorgeschriebenen Räumlichkeiten nachweisen und eine Apothekerin oder einen Apotheker, die oder der die Voraussetzungen des Apothekengesetzes erfüllt, als Leitungskraft beschäftigen.
Ein Krankenhaus benötigt nicht zwingend eine eigene Krankenhausapotheke, sondern kann sich auch von der Apotheke eines anderen Krankenhauses oder einer öffentlichen Apotheke (krankenhausversorgende Apotheke) auf vertraglicher Basis versorgen lassen.
Von der Leiterin oder dem Leiter der Krankenhausapotheke sind folgende Unterlagen einzureichen:
Gebühr für die Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis kann beim LAVG erfragt werden.
Die Bearbeitungsdauer kann beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfragt werden.
Den Betrieb Ihrer Krankenhausapotheke dürfen Sie erst aufnehmen, wenn die zuständige Behörde Ihnen die Erlaubnis dazu erteilt hat.
Die Fristen können beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) erfragt werden.
Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG)
Abteilung Gesundheit
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe