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Verwaltungsleistung

Auskunft von Vergleichskaufpreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses beantragen

Bei Vorliegen eines berechtigten Interesses können Sie Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses bekommen.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Land Brandenburg:

  • Formulare: ja; auf der Homepage der Gutachterausschüsse verfügbar
  • Onlineverfahren möglich: nein

Ausführliche Beschreibung

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen für ihre Zuständigkeitsbereiche eine Kaufpreissammlung. Die Kaufpreissammlung enthält unter anderem Informationen über Verträge vom Kauf und Tausch von Grundstücken, Grundstücksteilen und Rechten an Grundstücken.

Zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll. Diese Verträge werden gesammelt und im Hinblick auf die unterschiedlichen wertbeeinflussenden Umstände einer Immobilie anonymisiert ausgewertet.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung können grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

Was sind die Voraussetzungen?

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung werden nur erteilt, soweit ein berechtigtes Interesse hieran nachgewiesen wird. Die Berechtigung im Einzelfall richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

Welche Unterlagen benötige ich?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Die Auskunftserteilung aus der Kaufpreissammlung ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach landesrechtlichen Vorschriften.

Wie ist der Ablauf?

Als Person mit einem berechtigten Interesse können Sie für ein möglichst genau beschriebenes Wertermittlungsobjekt eine Auskunft über Vergleichskaufpreise aus der Kaufpreissammlung bei der Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses beantragen.

  • Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird Ihre Auskunftsberechtigung prüfen.
  • Die Geschäftsstelle wird geeignete Vergleichskauffälle für das genannte Objekt aus der Kaufpreissammlung selektieren.
  • Falls keine beziehungsweise nicht ausreichend viele Vergleichskauffälle vorliegen, wird die Geschäftsstelle mit Ihnen Rücksprache halten.
  • Im Abschluss werden Ihnen die Kauffälle zusammen mit einer Kostenrechnung übermittelt.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Antrags ab. Von der Antragstellung bis zum Versand der Auskunft können ein bis zwei Wochen vergehen. Bitte fragen Sie im Einzelfall bei der zuständigen Stelle nach.

Land Brandenburg:

Die Erteilung von schriftlichen Auskünften hat eine Bearbeitungsdauer von ca. 10 bis 14 Tagen.

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte

Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in den Landkreisen und kreisfreien Städten

Ihr Ansprechpunkt

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise

Privatpersonen können überschlägige Immobilienwerte oftmals gut aus den Immobilien- und Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse herauslesen.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

24.02.2023

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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