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Verwaltungsleistung

Freibeträge für Kind unter 18 Jahren beantragen

  • Für ein unter 18 Jahre altes Kind, können Sie einen Kinderfreibetrag beantragen.

Formulare

Ausführliche Beschreibung

Beim Familienleistungsausgleich wird im Laufe des Jahres in der Regel Kindergeld gezahlt. Nach Ablauf des Kalenderjahres prüft das Finanzamt im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer, ob ein Kinderfreibetrag und zusätzlich ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes abzuziehen sind oder ob es beim Kindergeld verbleibt.

Die Freibeträge werden jedoch stets bei der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer berücksichtigt.

Der Kinderfreibetrag kann für Kinder die im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt sind, beantragt werden.

Unter bestimmten Bedingungen kann auch ein Kinderfreibetrag für Pflegekinder beantragt werden.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Sie müssen im ersten Grad mit dem Kind verwandt sein
  • Bei Pflegekindern muss ein familienähnliches Verhältnis vorliegen und die Aufnahme bei ihnen darf nicht zu Erwerbszecken erfolgt sein. Voraussetzung ist, dass das Obhut und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht mehr besteht.
  • Das Kind hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Die erforderlichen Angaben sind in der Anlage Kind zu machen.
  • Die Angaben in der Anlage Kind sind auch notwendig, wenn entsprechende Angaben bereits gegenüber der Familienkasse gemacht wurden.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Wie ist der Ablauf?

  • Der Kinderfreibetrag wird in der Einkommensteuererklärung beantragt
  • Die Steuererklärung kann in Papier oder im Online-Verfahren abgeben werden

Wie lange dauert die Bearbeitung?

  • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Bearbeitungsstand im jeweils zuständigen Finanzamt

Welche Fristen gibt es?

  • Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung ist der 31.7. des Folgejahres

An welche Stelle kann ich mich wenden?

  • Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet über die Anträge in der Steuererklärung
     
  • Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über den Finanzamt-Finder auf der Internetseite des Bundeszentralamtes

Ihr Ansprechpunkt

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Nichtberücksichtigung des Kindes ist der Einspruch gegeben.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

  • Senator für Finanzen Bremen

Fachlich freigegeben am

28.08.2020

Finanzamt Angermünde

Straße:
Jahnstraße 49
PLZ Ort:
16278 Angermünde
Telefon:
03331 267-0
Fax:
03331 267-200
E-Mail:
poststelle.fa-angermuende@fa.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://fa-angermuende.brandenburg.de

Öffnungszeiten

Montag         08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag       08:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch       08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag  08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag         08:00 bis 12:00 Uhr

und nach Vereinbarung.

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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