Wer eine geringfügige Beschäftigung ausübt und dabei weniger als 450 Euro verdient, ist nicht krankenversicherungspflichtig.
Wenn Sie einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgehen (450-Euro-Job/Minijob), sind Sie in dieser Beschäftigung versicherungsfrei. Sie müssen dann für diese keine Beiträge bezahlen.
Ihre Krankenversicherung müssen Sie anderweitig regeln.
Zum Beispiel:
Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht besteht nur so lange, wie der Grund für die Befreiung andauert.
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe