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Verwaltungsleistung

Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen

Sie sind während Ihrer Ausbildung in einem Internat untergebracht und benötigen daher höhere finanzielle Unterstützung? Informieren Sie sich hier über Härtefälle beim BAföG.

Formulare

Ausführliche Beschreibung

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG
  • Sie sind in einem Internat untergebracht
  • Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
  • Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Antrag
  • Nachweise zur Unterkunft

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Welche Fristen gibt es?

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Land Brandenburg:

Gegen Entscheidungen der zuständigen Behörde sind Widerspruch und Klage im Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt

Fachlich freigegeben am

17.07.2020

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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