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Verwaltungsleistung

Archivgut Einsicht gewähren

Sie können bei berechtigtem Interesse Archivgut einsehen.

Formulare

Formulare: Antragsformular, Reproduktionsauftrag
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


Ausführliche Beschreibung

Sie können z.B. zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv einsehen. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung zuständig ist, erfahren Sie über entsprechende Beständeübersichten und Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person auf Antrag möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.

Was sind die Voraussetzungen?

Die Benutzung des Archivs steht in den meisten Fällen jedem Bürger auf Antrag offen. Eine Hilfestellung beim Lesen und Verstehen alter oder fremdsprachlicher Schriften kann meistens nicht gewährt werden. Sie sollten nach Möglichkeit in der Lage sein, diese Schriften lesen zu können.

Welche Unterlagen benötige ich?

ggf. Personalausweis, Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Wie ist der Ablauf?

Sie können Ihr Anliegen schriftlich, auch als E-Mail, an das Archiv richten.

Sie erhalten eine schriftliche Antwort des Archivs.

Wünschen Sie das Archiv direkt zu benutzen, so ist dies während der Öffnungszeiten möglich. Melden Sie Ihren Besuch möglichst schriftlich oder telefonisch vorher an und reservieren Sie sich einen Platz im Lesesaal.

Sie füllen vor Ort ein Antragsformular aus und werden ggf. von einem Archivar beraten.

Sie suchen in Findmitteln die Archivalien aus, die Sie einsehen wollen, bestellen diese zur Einsicht auf ausliegenden Bestellzetteln, erhalten das Archivgut zur Einsicht im Lesesaal (ggf. erst nach erforderlicher Vorprüfung zu einem neuen Termin) und geben dieses nach Einsichtnahme an die Lesesaalaufsicht zurück.

Hinweis:
Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Erkundigen Sie sich hierzu bei der zuständigen Stelle.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

maximal 2 Monate

Welche Fristen gibt es?

Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Ihr Ansprechpunkt

das jeweilige Archiv oder Brandenburgisches Landeshauptarchiv (BLHA)
 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch und Klage sind statthaft.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

12.11.2020

Stadtarchiv

Straße:
Uckerwiek 813
PLZ Ort:
17291 Prenzlau
Telefon:
03984 75272
Telefon:
03984 75273
Fax:
03984 75293
E-Mail:
stadtarchiv@dominikanerkloster-prenzlau.de

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 10 - 12 und
13 - 17 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 10 - 12 und
13 - 17 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Parkplätze

Uckerwiek
Parkplatz: 3

Diesterweggrundschule
Behindertenparkplatz: 1
Parkplatz: 8

Seewegparkplatz
Parkplatz: 60

Uckerwiek
Behindertenparkplatz: 1

Seewegparkplatz
Behindertenparkplatz: 1

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