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Verwaltungsleistung

Anerkennung einer Forstwirtschaftlichen Vereinigung

Zusammenschluss von anerkannten Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen zur Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung an die Erfordernisse des Marktes

Formulare

Formlose schriftliche Antragstellung


Ausführliche Beschreibung

Forstwirtschaftliche Vereinigungen (FV) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Forstbetriebsgemeinschaften oder ähnlichen Zusammenschlüssen. Ausschließlicher Zweck sind die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und des Absatzes von Forsterzeugnissen an die Erfordernisse des Marktes.

Was sind die Voraussetzungen?

  • Die FV muss eine juristische Person des Privatrechts sein und soll die Bestimmungen des Vereinsrechts erfüllen.
  • Eine FV wird von der obersten Forstbehörde anerkannt.
  • Die FV muss geeignet sein, auf die Anpassung der forstwirtschaftlichen Erzeugung und den Absatz von Forsterzeugnissen nachhaltig hinzuwirken.
  • Die Satzung muss Bestimmungen über die Aufgabe der FV und deren Finanzierung enthalten.
  • Die FV muss einen wesentlichen Wettbewerb auf dem Holzmarkt bestehen lassen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
  • Gründungsprotokoll der Vereinigung in Kopie
  • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
  • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
  • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der FV
  • Kontaktdaten der FV
  •  ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

Welche Gebühren fallen an?

  • 1,00 – 51,00 EUR
  • Nach § 20 Gebührengesetz für das Land Brandenburg kann ein Antrag auf Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses gestellt werden.

§ 20 Gebührengesetz für das Land Brandenburg

Wie ist der Ablauf?

  • Einreichen eines formlosen schriftlichen Antrags auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
  • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden

Wie lange dauert die Bearbeitung?

ca. vier bis sechs Wochen

Welche Fristen gibt es?

keine

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Rechtsgrundlage(n)

§ 38 Bundeswaldgesetz (BWaldG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__38.html

§ 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG) (Verleihung Rechtsfähigkeit)

https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__19.html

§ 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (wirtschaftlicher Verein)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__22.html

Weitere Informationen

Internetseiten der obersten Forstbehörde https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/landwirtschaft/forst/waldeigentum/forstwirtschaftliche-zusammenschluesse/

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

17.07.2023

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz - Dienstsitz Lindenstraße

Straße:
Lindenstr. 34a
PLZ Ort:
14467 Potsdam
Bemerkung:
(Abteilung 3 - Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Forsten mit der Stabsstelle Digitalisierung, Betreuung parlamentarischer Angelegenheiten Abteilung 4 - Naturschutz mit der Stabsstelle Umsetzung FFH-Richtlinie)
Telefon:
+49 331 866-7601
Bemerkung
(Abteilung 3)
Telefon:
+49 331 866-7501
Bemerkung
(Abteilung 4)
Fax:
+49 331 866-7603
Bemerkung
(Abteilung 3)
Fax:
+49 331 866-7158
Bemerkung
(Abteilung 4)
E-Mail:
poststelle@mluk.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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