Sie möchten sich in einem Gesundheits- oder Heilberuf selbstständig machen? Dies zeigen Sie Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt an.
Formulare: Viele Gesundheitsämter bieten Formulare an, die Sie für die Anzeige verwenden können. Wenden Sie sich dafür an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Viele Fachkräfte des Gesundheitswesens entscheiden sich für eine eigene Praxis. Dies gilt für ärztliche Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, wie zum Beispiel bei:
Für alle Berufsgruppen im Gesundheitswesen gilt: Wenn Sie Ihren Beruf selbstständig ausüben möchten, müssen Sie dies beim zuständigen Gesundheitsamt unverzüglich anzeigen.
Auch in folgenden Fällen ist eine unverzügliche Anzeige gegenüber Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt notwendig:
Haben Sie eine solche Anzeigen-Verpflichtung gegenüber anderen Stellen aufgrund anderer Rechtsvorschriften, dann brauchen Sie es dem Gesundheitsamt nicht anzeigen.
gegebenenfalls Kosten für die Ausstellung einer Bescheinigung: EUR 30,00
Eine Anzeige, zum Beispiel zur Anmeldung einer medizinischen Praxis, stellen Sie schriftlich:
Anzeigefrist der Anmeldung: unverzüglich
Die Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.
jeweils örtlich zuständiges Gesundheitsamt (Standort der Praxis)
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe