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Verwaltungsleistung

Staatliche Anerkennung einer Berufsakademie Widerruf

Bei fehlenden Voraussetzungen kann die staatliche Anerkennung entzogen werden oder erlöschen.

Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein


Ausführliche Beschreibung

Bei einer entzogenen bzw. erloschenen staatlichen Anerkennung darf eine nicht staatliche Bildungseinrichtung nicht die Bezeichnung „Berufsakademie“ führen.
Sie können demzufolge keine diesbezüglichen:

  • Prüfungen abnehmen,
  • Abschlussbezeichnungen (Bachelor Berufsakademie (BA)) verleihen und
  • Zeugnisse erteilen.

Wie ist der Ablauf?

Die staatliche Anerkennung kann kraft Gesetzes erlöschen oder von der zuständigen Stelle zurückgenommen oder widerrufen werden.

Sie bekommen eventuell eine Frist zur Stellungnahme oder Mängelbeseitigung gesetzt von der zuständigen Stelle.

Die Rücknahme oder der Widerruf der staatlichen Anerkennung erfolgt durch schriftlichen Bescheid der zuständigen Stelle.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

1-6 Monate

An welche Stelle kann ich mich wenden?

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Rechtsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg

Fachlich freigegeben am

08.09.2020

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Straße:
Dortustr. 36
PLZ Ort:
14467 Potsdam
Telefon:
+49 331 8664999
Fax:
+49 331 8664998
E-Mail:
presse@mwfk.brandenburg.de
WWW Adresse:
https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/

Barrierefreiheit

Aufzug vorhanden: keine Angabe
Rollstuhlgerecht: keine Angabe

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